TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 21.10.2013 |
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A1-37/2013 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2013-0577 |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2014 |
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BV-GV/2013-0570 |
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Ö 9 |
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Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
hier: 5. Änderung |
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BV-GV/2004-0250-5 |
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Ö 10 |
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1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2013-0588 |
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Ö 11 |
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1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2013-0589 |
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Ö 12 |
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Besetzung Ausschüsse
Antrag von der Fraktion DIE LINKE/DIE GRÜNEN |
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MV-GV/2013-0085 |
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Ö 13 |
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Berufung eines sachkundigen Einwohners
hier: Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung |
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BV-GV/2013-0583 |
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Ö 14 |
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Berufung eines sachkundigen Einwohners
hier: Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung |
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BV-GV/2013-0587 |
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Ö 15 |
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Mindestlohn
Antrag von der Fraktion DIE LINKE/DIE GRÜNEN |
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BV-GV/2013-0595 |
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Ö 16 |
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Ausstattung der Schulen mit Whiteboards gemäß Fördermittelrichtlinie des Landkreises Barnim |
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BV-GV/2013-0590 |
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Ö 17 |
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Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2013-0573 |
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Ö 18 |
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Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee", Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2013-0574 |
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Ö 19 |
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Textbebauungsplan - "Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde"
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2013-0580 |
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Ö 20 |
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Gestaltungssatzung für den Ortsteil Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2013-0581 |
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Ö 21 |
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Umnutzung eines Teils der alten Museumsräume zur Zimmerei |
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MV-HA/2013-0040 |
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Ö 22 |
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2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck |
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MV-HA/2013-0042 |
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Ö 23 |
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Lärmaktionsplan 2013 |
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BV-GV/2013-0582 |
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Ö 24 |
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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage in Klosterfelde |
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BV-GV/2013-0591 |
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Ö 25 |
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Gehweg- und Straßenbau Ernst- Thälmann- Straße, OT Klosterfelde |
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BV-GV/2013-0550 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Zwischen der Edgar- Andre‘- Straße und der Bahnhofsstraße;
die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m, die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün. - Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;
die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise. - Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen. |
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04.11.2013 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Zwischen der Edgar- Andre‘- Straße und der Bahnhofsstraße;
die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m, die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün. - Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;
die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise. - Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.11.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Zwischen der Edgar- Andre‘- Straße und der Bahnhofsstraße;
die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m, die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün. - Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;
die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise. - Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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25.11.2013 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 25 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Zwischen der Edgar- Andre‘- Straße und der Bahnhofsstraße;
die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m, die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün. - Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;
die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise. - Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: (Stimmberechtigt: 7) Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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05.12.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 28 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Zwischen der Edgar- Andre‘- Straße und der Bahnhofsstraße;
die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m, die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün. - Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;
die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise. - Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: (Frau Radant und Frau Brandt verlassen den Raum, 24 Stimmberechtigte) Zustimmung: 23 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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Ö 26 |
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Straßenbau "Beim Findelstein" OT Basdorf |
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BV-GV/2013-0568 |
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Ö 27 |
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Erneuerung der Lüftungsanlage in der Kulturbühne Goldener Löwe
Grundsatzentscheidung zum Einbau oder Entfall der Lüftungsanlage |
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BV-GV/2013-0578 |
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Ö 28 |
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Erschließungskonzept für das Eckareal nördlich des Lanker Weges/B 109 und Ausbau des Einmündungsbereiches B 109/Lanker Weg |
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BV-GV/2013-0579 |
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Ö 29 |
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Errichtung von zusätzlichen Horträumen im Funktionsgebäude Sportstätte Wandlitz
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BV-GV/2013-0585 |
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Ö 30 |
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Information zur Sanierung der KITA Wandlitz Gebäude 1 |
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MV-GV/2013-0081 |
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Ö 31 |
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Öffentlichkeitsbeteiligung im Straßenbau
-Einbindung der Bürger -
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MV-GV/2013-0082 |
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N 32 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 21.10.2013 |
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N 33 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 34 |
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Niederschlagung von Forderungen der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2013-0586 |
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N 35 |
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Grundschuldbestellung für Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 7, Flurstück 67 |
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BV-HA/2013-0367 |
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