Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 25.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 21.10.2013  
A1-37/2013  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0577  
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0570  
Ö 9  
Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz hier: 5. Änderung  
BV-GV/2004-0250-5  
Ö 10  
1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0588  
Ö 11  
1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0589  
Ö 12  
Besetzung Ausschüsse Antrag von der Fraktion DIE LINKE/DIE GRÜNEN  
MV-GV/2013-0085  
Ö 13  
Berufung eines sachkundigen Einwohners hier: Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung  
BV-GV/2013-0583  
Ö 14  
Berufung eines sachkundigen Einwohners hier: Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung  
BV-GV/2013-0587  
Ö 15  
Mindestlohn Antrag von der Fraktion DIE LINKE/DIE GRÜNEN  
BV-GV/2013-0595  
Ö 16  
Ausstattung der Schulen mit Whiteboards gemäß Fördermittelrichtlinie des Landkreises Barnim
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0590  
Ö 17  
Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee", Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0573  
Ö 18  
Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee", Gemarkung Wandlitz - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0574  
Ö 19  
Textbebauungsplan - "Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0580  
Ö 20  
Gestaltungssatzung für den Ortsteil Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0581  
Ö 21  
Umnutzung eines Teils der alten Museumsräume zur Zimmerei  
Enthält Anlagen
MV-HA/2013-0040  
Ö 22  
2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck  
Enthält Anlagen
MV-HA/2013-0042  
Ö 23  
Lärmaktionsplan 2013  
BV-GV/2013-0582  
Ö 24  
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage in Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0591  
Ö 25  
Gehweg- und Straßenbau Ernst- Thälmann- Straße, OT Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0550  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

   
    04.11.2013 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.11.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    25.11.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Stimmberechtigt: 7)

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    05.12.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Ernst- Thälmann- Straße auf der Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Zwischen der Edgar- Andre- Straße und der Bahnhofsstraße;

die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Breite von 6,00 m,

die Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster und

die Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit der Mastaufsatzleuchte SLF Maria 1602, oder gleichwertige, in der Farbe moosgrün.

  • Zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße;

die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen und die Herstellung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflasterbauweise.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Ernst- Thälmann- Str.“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Radant und Frau Brandt verlassen den Raum, 24 Stimmberechtigte)

Zustimmung:              23

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 26  
Straßenbau "Beim Findelstein" OT Basdorf
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0568  
Ö 27  
Erneuerung der Lüftungsanlage in der Kulturbühne Goldener Löwe Grundsatzentscheidung zum Einbau oder Entfall der Lüftungsanlage  
BV-GV/2013-0578  
Ö 28  
Erschließungskonzept für das Eckareal nördlich des Lanker Weges/B 109 und Ausbau des Einmündungsbereiches B 109/Lanker Weg  
BV-GV/2013-0579  
Ö 29  
Errichtung von zusätzlichen Horträumen im Funktionsgebäude Sportstätte Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0585  
Ö 30  
Information zur Sanierung der KITA Wandlitz Gebäude 1  
Enthält Anlagen
MV-GV/2013-0081  
Ö 31  
Öffentlichkeitsbeteiligung im Straßenbau -Einbindung der Bürger -  
Enthält Anlagen
MV-GV/2013-0082  
N 32     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 21.10.2013    
N 33     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 34     Niederschlagung von Forderungen der Gemeinde Wandlitz   BV-GV/2013-0586  
N 35     Grundschuldbestellung für Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 7, Flurstück 67   BV-HA/2013-0367