Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Funktionsgebäude Sportstätte Wandlitz soll gemäß Umsetzungsbeschluss BV-GV/2013-0526-1 mit der zusätzlichen Funktion Hort realisiert werden. In dem Umsetzungsbeschluss wurde zunächst nur das Raumprogramm für die Sport- und Hortnutzung beschlossen. Auf der Grundlage des Raumprogrammes wurde die Planung nach weiteren Abstimmungsterminen und entsprechend den Hinweisen aus der Ortsbeiratssitzung am 13.08.2013 nochmals überarbeitet.
Auf Grund der Baufeldgröße ist nur ein zweigeschossiges Gebäude möglich. In dem nun vorliegenden Planentwurf sind die im Raumprogramm gefassten Bedingungen enthalten. Die Raumbeziehungen und Raumgrößen sind entsprechend umgesetzt.
Der Hortbereich wird sich über zwei Geschosse in der Nordhälfte des Gebäudes befinden. Die Bereiche Hort und Sport sind neben dem Treppenhaus baulich durch eine Tür voneinander getrennt. Damit ist die jeweils separate Nutzung gegeben. In der Südhälfte des Gebäudes befindet sich der Funktionsbereich Sport, ebenfalls auf beide Geschosse aufgeteilt. Räume, welche notwendiger Weise im Erdgeschoss liegen müssen, sind dort angesiedelt (RB WC und Geräteräum-Pflegegeräte Kunstrasen). Die WC- und Toilettenräume sind in den Etagen für beide Nutzungszwecke zur gemeinsamen Nutzung konzipiert. Der Schiedsrichterbereich ist in Größe und Lage im Obergeschoss so angelegt, dass dieser auch als Gemeinschaftsraum genutzt werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
1.Teeküche auf 14,83 m² vergrößern 2. Durchreiche für Essenausgabe von der Teeküche zum Hortraum einbauen. 3. Möglichkeit der Nutzung des geplanten Abstellraumes für den Hort prüfen. 4. Prüfung, ob zusätzliche Garderoben für die Nutzung durch den Hort eingeplant werden können (eventuell durch Reduzierung der Fläche des Schiedsrichterraumes auf 40 m²). .
Anlagen:
Ansichten Bl.Nr.1 Grundriss Erdgeschoss Bl.Nr.2 Grundriss Obergeschoss Bl.Nr.3 Schnitt Bl.Nr.4 Lageplan
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