Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Gemeindevertretersitzung vom 30.10.2013 wurde die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst beschlossen. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, zu den Straßen Am Töppersberg, Buchwiesenweg und Kastanienallee eine Befragung der Anwohner zur Straßenreinigung durchzuführen, da seitens der Anwohner teilweise der Wunsch geäußert wurde, die Straßenreinigung durch die Gemeinde und teilweise, die Straßenreinigung wieder durch die Anwohner durchführen zu lassen. Die mittels Informationsschreiben durchgeführte Befragung ergab, dass von den ca. 150 Haushalten sich 59 beteiligt haben. 49 der Befragten waren für die Straßenreinigung durch die Gemeinde, 10 waren für die Straßenreinigung durch die Anwohner. Daher soll eine Änderung der Anlage der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz dahin gehend erfolgen, dass die Straßenreinigung durch die Gemeinde durchgeführt wird.
Seitens des Bauamtes wurde festgestellt, dass die Straße Waldgasse im OT Stolzenhagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wandlitz liegt. Daher muss diese Straße aus der Anlage ersatzlos gestrichen werden. Diese Straße liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Mühlenbecker Land.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die erste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen: 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
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