Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Für das nördlich des Lanker Weges gelegene Eckgrundstück B 109 / Lanker Weg ist der Bau eines Wohn- und Geschäftshauses vorgesehen. Die entsprechende Bauvoranfrage wurde im vergangenen Jahr gestellt. Sie ist Gegenstand der Beschlussvorlage BV-HA/2012-0298, die in der Novembersitzung behandelt wurde.
Durch das Bauordnungsamt des Landkreises Barnim wurde diese Bauvoranfrage positiv beschieden mit der Maßgabe, dass die Erschließung nicht Gegenstand der Bescheidung sei.
In Vorbereitung der Bauantragstellung ist nun durch den Vorhabenträger eine Verkehrsuntersuchung erstellt worden. Die dafür erforderliche Verkehrszählung erfolgte mit Unterstützung durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Im Ergebnis war festzustellen dass die Einmündung Lanker Weg / B019:
a) in den Spitzenzeiten überlastet ist und b) außerhalb der Spitzenzeiten keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zu verzeichnen waren.
Dementsprechend wurde ein Vorschlag (siehe Anlage - Lageplan) erarbeitet, der eine Einfahrt über den Lanker Weg, für den Lieferverkehr und 10 Stellplätze für die Geschäftszeile sowie eine Zufahrt über die B 109 für die Wohneinheiten mit ca. 40 Stellplätzen vorsieht.
Angesichts der Feststellung, dass die Rückstauerscheinungen sich auf die sogenannten Spitzenstunden konzentrieren, wird folgender Lösungsansatz verfolgt:
Es werden getrennte Zufahrten für die Nutzergruppen des Areals vorgesehen.
Im Weiteren wird es Sache des Landesbetriebes und der Gemeinde sein, den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes vorzubereiten. Hierfür ist bereits ein Antrag auf die Anordnung einer Lichtsignalanlage gestellt. Auf dieser Grundlage wird mit dem Landesbetrieb über die bauliche Umsetzung, einschließlich erforderlicher Verbreiterung, z.B. für eine Linksabbiegespur, zu verhandeln sein.
Für die Herstellung eines Geh- Radweges auf der nördlichen Fahrbahnseite besteht bereits die Zusage seitens des Vorhabenträgers zur Übertragung eines Flächenteils entlang des Lanker Weges.
Angesichts des zu erwartenden umfangreichen Prozederes zur Vorbereitung der Baumaßnahmen am Einmündungsbereich (Planung, finanzielle Sicherstellung, Vorbereitung und Abschluss einer Vereinbarung zur Ausführung einer Gemeinschaftsbaumaßnahme) kann mit einer Umsetzung nicht in den kommenden zwei Jahren gerechnet werden.
Mit dem erarbeiteten Lösungsansatz kann hinsichtlich der Erschließung eine positive Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag des Wohn- und Geschäftshauses erteilt werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf,BB) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
a) Herstellung einer Zufahrt auf den Lanker Weg, für den Lieferverkehr und 10 Besucherstellplätzen der Geschäftszeile. b) Herstellung einer Zufahrt auf die Prenzlauer Chaussee, für die Tiefgarage der Wohneinheiten.
Anlagen:
Lageplan |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||