Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0579  

 
 
Betreff: Erschließungskonzept für das Eckareal nördlich des Lanker Weges/B 109 und Ausbau des Einmündungsbereiches B 109/Lanker Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 1
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.11.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.12.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

 

r das nördlich des Lanker Weges gelegene Eckgrundstück B 109 / Lanker Weg ist der Bau eines Wohn- und Geschäftshauses vorgesehen. Die entsprechende Bauvoranfrage wurde im vergangenen Jahr gestellt. Sie ist Gegenstand der Beschlussvorlage BV-HA/2012-0298, die in der Novembersitzung behandelt wurde.

 

Durch das Bauordnungsamt des Landkreises Barnim wurde diese Bauvoranfrage positiv beschieden mit der Maßgabe, dass die Erschließung nicht Gegenstand der Bescheidung sei.

 

In Vorbereitung der Bauantragstellung ist nun durch den Vorhabenträger eine Verkehrsuntersuchung erstellt worden. Die dafür erforderliche Verkehrszählung erfolgte mit Unterstützung durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Im Ergebnis war festzustellen dass die Einmündung Lanker Weg / B019:

 

a)      in den Spitzenzeiten überlastet ist und

b)      aerhalb der Spitzenzeiten keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zu verzeichnen waren.

 

Dementsprechend wurde ein Vorschlag (siehe Anlage - Lageplan) erarbeitet, der eine Einfahrt über den Lanker Weg, r den Lieferverkehr und 10 Stellplätze für die Geschäftszeile sowie eine Zufahrt über die B 109 r die Wohneinheiten mit ca. 40 Stellplätzen vorsieht.

 

Angesichts der Feststellung, dass die Rückstauerscheinungen sich auf die sogenannten Spitzenstunden konzentrieren, wird folgender Lösungsansatz verfolgt:

 

Es werden getrennte Zufahrten für die Nutzergruppen des Areals vorgesehen.

 

  1. Die auf den Lanker Weg führende Zufahrt nimmt den zu erwartenden Verkehr außerhalb der Spitzenzeiten auf.
  2. Die auf die B 109 führende Zufahrt dient der Ein- und Ausfahrt der Anwohner deren Nutzungszeit vorwiegend in den Spitzenzeiten zu erwarten ist.

 

Im Weiteren wird es Sache des Landesbetriebes und der Gemeinde sein, den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes vorzubereiten. Hierr ist bereits ein Antrag auf die Anordnung einer Lichtsignalanlage gestellt. Auf dieser Grundlage wird mit dem Landesbetrieb über die bauliche Umsetzung, einschließlich erforderlicher Verbreiterung, z.B. für eine Linksabbiegespur, zu verhandeln sein.

 

Für die Herstellung eines Geh- Radweges auf der nördlichen Fahrbahnseite besteht bereits die Zusage seitens des Vorhabenträgers zur Übertragung eines Flächenteils entlang des Lanker Weges.

 

Angesichts des zu erwartenden umfangreichen Prozederes zur Vorbereitung der Baumaßnahmen am Einmündungsbereich (Planung, finanzielle Sicherstellung, Vorbereitung und Abschluss einer Vereinbarung zur Ausführung einer Gemeinschaftsbaumaßnahme) kann mit einer Umsetzung nicht in den kommenden zwei Jahren gerechnet werden.

 

Mit dem erarbeiteten Lösungsansatz kann hinsichtlich der Erschließung eine positive Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag des Wohn- und Geschäftshauses erteilt werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf,BB)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Es wird einer Erschließung für die Bebauung das nördlich des Lanker Weges gelegene Eckareals unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

 

a)      Herstellung einer Zufahrt auf den Lanker Weg, für den Lieferverkehr und 10 Besucherstellplätzen der Geschäftszeile.

b)      Herstellung einer Zufahrt auf die Prenzlauer Chaussee, für die Tiefgarage der Wohneinheiten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum erforderlichen Umbau des Einmündungsbereiches B 109 / Lanker Weg, mit dem Landesbetrieb Straßenwesen in Verhandlung zu treten. Vor der Bereitstellung anteiliger finanzieller Mittel, ist die grundsätzliche Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen, zum gemeinsamen Ausbau des Einmündungsbereiches einzuholen.

Anlagen:

 

Lageplan