Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0577  

 
 
Betreff: Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
04.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
04.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
04.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
04.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.11.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.12.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufhebungssatzung 1. Änderung der Hauptsatzung

Begründung / Erläuterung

Aufgrund der Baumaßnahme an den Außenanlagen des Rathauserweiterungsgebäudes musste der Bekanntmachungskasten für den Ortsteil Wandlitz umgesetzt werden. Für diese Maßnahme war die Änderung der Hauptsatzung (1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz-Beschluss der GV am 18.04.2013) erforderlich.

 

Die Baumaßnahmen an den Außenanlagen sind abgeschlossen und der Bekanntmachungskasten konnte an seine bisherige Stelle zurückgesetzt werden.

Der Regelungsinhalt in der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz ist also ausgeführt worden.

 

Die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in der derzeit gültigen Fassung wird daher empfohlen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) werden die Hauptsatzung und ihre Änderung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.


Anlagen:

 

Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung 1. Änderung der Hauptsatzung (45 KB)