Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Aufgrund der Baumaßnahme an den Außenanlagen des Rathauserweiterungsgebäudes musste der Bekanntmachungskasten für den Ortsteil Wandlitz umgesetzt werden. Für diese Maßnahme war die Änderung der Hauptsatzung (1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz-Beschluss der GV am 18.04.2013) erforderlich.
Die Baumaßnahmen an den Außenanlagen sind abgeschlossen und der Bekanntmachungskasten konnte an seine bisherige Stelle zurückgesetzt werden. Der Regelungsinhalt in der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz ist also ausgeführt worden.
Die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in der derzeit gültigen Fassung wird daher empfohlen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) werden die Hauptsatzung und ihre Änderung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. Anlagen:
Satzung für die Aufhebung der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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