Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 05.11.2013 erteilte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz den Widerspruchsbescheid zur geplanten Windkraftanlage in der Flur 7, Flurstück 237 der Gemarkung Klosterfelde. Den vorgebrachten Einwänden der Gemeinde hinsichtlich der rechtswidrigen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wurde nicht Rechnung getragen. Gegen den Genehmigungsbescheid kann nunmehr Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingelegt werden. Um die Fristen einhalten zu können, wurde durch die Verwaltung vorerst fristwahrend Klage eingereicht. Aufgrund des zu dieser Anlage bereits anhängigen Eilverfahrens hinsichtlich des sofortigen Vollzuges der Baugenehmigung, empfiehlt sich konsequenterweise der Klageweg. Zudem würde diese Tatsachenschaffung die von der Gemeinde beabsichtigte Feinsteuerung des Gebietes durch einen Bebauungsplan konterkarieren.
Gesetzliche Grundlagen
§ 36 BauGB Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass gegen den Genehmigungsbescheid Nr. 30.082.00/12/0106.2/RO des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 25.04.2013 Klage erhoben wird.
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