Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage
vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47d und e BImSchG
zwingendaufzustellendenLärmaktionsplan zunächst für die 1.
Stufe , das heißt für alle Straßen mit einer Verkehrsstärke von über 6 Mio.
Kfz/Jahr (Bundesautobahnen A 10 und A 11).
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15.09.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage
vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47d und e BImSchG
zwingendaufzustellendenLärmaktionsplan zunächst für die 1.
Stufe , das heißt für alle Straßen mit einer Verkehrsstärke von über 6 Mio.
Kfz/Jahr (Bundesautobahnen A 10 und A 11).
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Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
25.09.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 9 -
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage
vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47d und e BImSchG
zwingendaufzustellendenLärmaktionsplan zunächst für die 1.
Stufe , das heißt für alle Straßen mit einer Verkehrsstärke von über 6 Mio.
Kfz/Jahr (Bundesautobahnen A 10 und A 11).
Sachstandsbericht zur Anstrebung der Beantragung der Anerkennung der Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse als staatlich anerkannter Erholungsort