Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47d BImSchG sind auf der Grundlage der Lärmkartierung von den Gemeinden (§ 47 e) zwingend Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Auftrag der Gemeinde erarbeitete das Planungsbüro HOFFMANN-LEICHTER aus Berlin den Lärmaktionsplan. Grundlage hierfür waren Lärmkarten für den Straßenverkehr, die vom Landesumweltamt Brandenburg erstellt wurden. Anwohner an Autobahnen und stark befahrenen Straßen sind der Lärmbelastung vom Straßenverkehr besonders ausgesetzt. Die Gemeinde Wandlitz hat sich deshalb dazu bekannt, im Lärmaktionsplan nicht nur die Bundesautobahnen sondern alle Straßenzüge zu betrachten, die von mehr als 8.000 Fahrzeugen am Tag – das entspricht etwa 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr – befahren werden. Damit greift die Gemeinde bereits der Forderung der Umgebungslärmrichtlinie voraus, nach der in diesem Jahr „nur“ für Straßen mit 6 Millionen Fahrzeugen/Jahr Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu benennen sind. Der geplante Lärmaktionsplan trifft u.a. zu folgenden Punkten Aussagen :
Den Entwurf zum Lärmaktionsplan wurde der Öffentlichkeit am 05. August 2008 gemeinsam mit dem Planungsbüro vorgestellt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag zudem ab dem 26. Juli 2008 bis zum 5.August 2008 öffentlich aus und konnte eingesehen werden. Die o.g. Lärmkarten sind im Internet, beim Landesumweltamt Brandenburg, unter: www.luaplims01.brandenburg.de/laermkart_www einsehbar. Allgemeine Informationen zum Thema Lärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplanung sind im Internet unter der Rubrik Service, Immissions- und Klimaschutz, beim Landesumweltamt (www.luis.brandenburg.de) erhältlich. Der beschlossene Lärmaktionsplan soll
dann ab dem 26. September 2008 für die Dauer eines Monats ausgelegt
werden. Zusätzlich kann der Lärmaktionsplan ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.wandlitz.de eingesehen werden. Gesetzliche Grundlagen EU-Umgebungslärmrichtlinie §§ 47 d und e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47d und e BImSchG zwingend aufzustellenden Lärmaktionsplan zunächst für die 1. Stufe , das heißt für alle Straßen mit einer Verkehrsstärke von über 6 Mio. Kfz/Jahr (Bundesautobahnen A 10 und A 11). . Anlagen:
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