Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0718  

 
 
Betreff: Beschluss über den Lärmaktionsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
01.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.09.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf vertagt     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
08.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.09.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Anlagen:
Lärmaktionsplanung Stand September 2008

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47d BImSchG sind auf der Grundlage der Lärmkartierung von den Gemeinden (§ 47 e) zwingend  Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Im Auftrag der Gemeinde erarbeitete das Planungsbüro HOFFMANN-LEICHTER aus Berlin den Lärmaktionsplan.

 

Grundlage hierfür waren Lärmkarten für den Straßenverkehr, die vom Landes­umwelt­amt Brandenburg erstellt wurden.

Anwohner an Autobahnen und stark befahrenen Straßen sind der Lärmbelastung vom Straßenverkehr besonders ausgesetzt. Die Gemeinde Wandlitz hat sich deshalb dazu bekannt, im Lärmaktionsplan nicht nur die Bundesautobahnen sondern alle Straßenzüge zu betrachten, die von mehr als 8.000 Fahrzeugen am Tag – das entspricht etwa 3 Millionen Fahr­zeugen im Jahr – befahren werden. Damit greift die Gemeinde bereits der Forderung der Umgebungslärmrichtlinie voraus, nach der in diesem Jahr „nur“ für Straßen mit 6 Millionen Fahrzeugen/Jahr Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu benennen sind.

 

Der geplante Lärmaktionsplan trifft u.a. zu folgenden Punkten Aussagen :

  • zu den von den Fahrzeugen ausgehenden Belastungen
  • zur Betroffenheit, d.h. zur Anzahl der Personen, die dem Lärm ausgesetzt sind
  • zu planerischen Maßnahmen
  • zur Zuständigkeit der Maßnahmen und
  • zur Strategie der Umsetzung.

 

Den Entwurf zum Lärmaktionsplan wurde der  Öffentlichkeit  am  05. August 2008   gemeinsam mit dem Planungsbüro vorgestellt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag zudem ab dem 26. Juli 2008 bis zum 5.August 2008 öffentlich aus und konnte eingesehen werden.

Die o.g. Lärmkarten sind im Internet, beim Landesumweltamt Brandenburg, unter: www.luaplims01.brandenburg.de/laermkart_www einsehbar.

Allgemeine Informationen zum Thema Lärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplanung sind  im Internet unter der Rubrik Service, Immissions- und Klimaschutz, beim Landesumweltamt (www.luis.brandenburg.de) erhältlich.

 

Der beschlossene Lärmaktionsplan soll dann ab dem 26. September 2008 für die Dauer eines Monats ausgelegt werden.

 

Zusätzlich kann der Lärmaktionsplan ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.wandlitz.de eingesehen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

EU-Umgebungslärmrichtlinie

§§  47 d und e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

9 900, 80 €

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2008

 

610. 60490

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47d und e BImSchG zwingend  aufzustellenden  Lärmaktionsplan zunächst für die 1. Stufe , das heißt für alle Straßen mit einer Verkehrsstärke von über 6 Mio. Kfz/Jahr (Bundesautobahnen A 10 und A 11).

.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplanung Stand September 2008 (2323 KB)