Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „
Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung
beschlossen:
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5
und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
15.01.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „
Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung
beschlossen:
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5
und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
29.01.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „
Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung
beschlossen:
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5
und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
5
Ablehnung:
Enthaltung:
11.02.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „
Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung
beschlossen:
Satzung über eine
Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5
und der Flur 6 in der Gemarkung Wandlitz
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den
gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
21.02.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „ Lanker Weg – B 109“ in der Gemarkung Wandlitz wird folgende Satzung beschlossen:
Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 5 und der Flur 6 in der Gemarkung WandlitzDie in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken der Flur 5 und der Flur 6 ist Bestandteil dieses Beschlusses.