Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung: |
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