Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Gebiet „Am Waldhang“ ist gemäß Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Das Areal ist bisher unbebaut. Geplant ist eine straßenbegleitende Bebauung entsprechend der in der Straße „Am Waldhang“ bereits vorhandenen Wohnhäuser. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich dient der: § Schaffung von Planungs- und Baurecht; § Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungs-rechtliche und gestalterische Festsetzungen; § Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Lanke; § Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt : 1. Für das Areal der Gemarkung Lanke, Flur 5 , Flurstücke 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94 und 95 (jeweils anteilig)ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Flurkartenauszug wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen. 3. Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen. Als Planungsziele werden angestrebt:
Anlagen:
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