Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt ein
Einziehungsverfahren für den Abschnitt der Gemeindestraße Lanker Straße
zwischen Bernauer Weg und B 273 gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz
- einzuleiten,
oder
- nicht einzuleiten.
Die Entscheidung ist im Protokoll festzuhalten.
In einer vorwiegend sachlichen Diskussion zwischen
den Mitgliedern des Ortsbeirates und im wesentlichen den beiden Sprechern der
Bürgerinitiative, Herr Pfeiffer und Herr Dr. Renner, wurden die
unterschiedlichen Positionen zur Beschlussvorlage auf der Grundlage der
Argumente/Begründungen sowohl der Beschlussvorlage als auch des Briefes der BI
an den Ortsbeirat (wird als bekannt vorausgesetzt)dargelegt und abgewogen.
Zur Einführung erläuterten auf Wunsch der Gäste die
Mitglieder des Ortsbeirates die Gründe, warum sie einstimmig bzw. mehrheitlich
die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für die Lanker Straße ablehnten bzw.
ablehnen, so u.a.: ausführliche Gespräche mit Bürgern anderer Basdorfer
Wohngebiete und deren ablehnende Haltung, dass also der Ortsbeirat bei seinen
Vorschlägen nicht nur das Interesse eines Wohngebietes bzw. der 120 Bürger der
BI, sondern aller Wohngebiete und von 5.000 Einwohnern zu wahren hat das
aktuelle Verkehrsaufkommen entsprechend Zählung der Gemeinde Reserve-bzw.
Ausweichstrecke zwischen B 109 und B 273, dito Fahrstreckenverkürzung. Als
Kompromissvorschlag wurde auch die Sperrung des Bernauer Weges eingeführt aber
nicht akzepiert.
Als Hauptargumente führten die Sprecher der
Bürgerinitiative an: “die entstehenden Kosten für Gemeinde „(aus Anbindung an B
273, Sanierung der Lanker Straße, Sanierung des Bernauer Weges)“ das die
Basdorfer Hauptstraße belastende Verkehrsaufkommen bei Nichteinziehung-bei
Einziehung könnte ggf. die Straßenbreite beim Ausbau der Hauptstraße verringert
werden(?!) als Hauptbetroffene sollte ihre Beurteilung entscheidend sein.
Die Argumente wurden von der jeweils anderen Seite
bes. hinsichtlich der Zahlen(Verkehrszählung), der Kosten und
Umweltauswirkungen angezweifelt.
Beschlussempfehlung des Ortsbeirates:
Die Gemeindevertretung beschließt, ein
Einziehungsverfahren für den Abschnitt der Gemeindestraße Lanker Straße
zwischen Bernauer Weg und B 273 gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz