Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An
der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“,
„Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen
auszubauen:
1. Baustufe2007„An der Wildbahn“.
2.
Baustufe2008„Im
Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und
„Uhlenflucht“.
Den
Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen
HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m
·Errichtung der Grundstückszufahrten
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo
600“ Farbe blau
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur
Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage,
beträgt voraussichtlich ca. 2,80
€/m² anrechenbarer Grundstücksfläche, zuzüglich 55,00 €/für 1 m²Grundstückszufahrt.
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach
dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.
06.06.2007 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An
der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“,
„Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen
auszubauen:
1. Baustufe2007„An der Wildbahn“.
2.
Baustufe2008„Im
Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und
„Uhlenflucht“.
Den
Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen
HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m
·Errichtung der Grundstückszufahrten
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo
600“ Farbe blau
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur
Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage,
beträgt voraussichtlich ca. 2,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche,
zuzüglich 55,00 €/für 1 m²Grundstückszufahrt.
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach
dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.
Der Ortsbeirat stimmt mit geändertem Beschlussvorschlag zu
Änderung/Konkretisierung: Der Zugang von der Straße“ An
der Wildbahn“ zum so genannten Drehkreuz ist mit einer Breite von 2 m in
Pflasterbauweise und mit Beleuchtung auf Gemeindekosten aufzunehmen.
Begründung: Allgemeine Gefahrenstelle, kurzer Zugang zum
Ortszentrum
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:1
19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An
der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“,
„Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen
auszubauen:
1. Baustufe2007„An der Wildbahn“.
2.
Baustufe2008„Im
Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und
„Uhlenflucht“.
Den
Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen
HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m
·Errichtung der Grundstückszufahrten
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo
600“ Farbe blau
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur
Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage,
beträgt voraussichtlich ca. 2,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche,
zuzüglich 55,00 €/für 1 m²Grundstückszufahrt.
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach
dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An
der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“,
„Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen
auszubauen:
1. Baustufe2007„An der Wildbahn“.
2.
Baustufe2008„Im
Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und
„Uhlenflucht“.
Den
Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen
HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m
·Errichtung der Grundstückszufahrten
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo
600“ Farbe blau
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur
Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage,
beträgt voraussichtlich ca. 2,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche,
zuzüglich 55,00 €/für 1 m²Grundstückszufahrt.
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach
dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf erklärt sich für befangen nach § 28 GO
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An
der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“,
„Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen
auszubauen:
1. Baustufe2007„An der Wildbahn“.
2.
Baustufe2008„Im
Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und
„Uhlenflucht“.
Den
Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen
HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m
·Errichtung der Grundstückszufahrten
·Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo
600“ Farbe blau
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur
Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage,
beträgt voraussichtlich ca. 2,80
€/m² anrechenbarer Grundstücksfläche, zuzüglich 55,00 €/für 1 m²Grundstückszufahrt.
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach
dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf erklärt sich gem. § 28 GO für befangen