TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 29.03.2007 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Beanstandung des Hauptausschussbeschlusses BV-HA/2007-0281
Bauantrag eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm |
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BV-GV/2007-0575 |
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Ö 9 |
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Freiwillige Feuerwehr, Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2007-0567 |
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Ö 10 |
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Vorstellung der DSL-Erweiterung in der Gemeinde Wandlitz |
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Ö 11 |
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Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), OT Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2007-0560 |
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VORLAGE |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
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02.04.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
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17.04.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Der Bereich Friedhof ist aus dem Geltungsbereich der
Innenbereichssatzung herauszunehmen.
Zustimmung: 7
Ablehnung: .
Enthaltung: .
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23.04.2007 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Enthaltung: -
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03.05.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 20
Ablehnung: 4
Enthaltung: 2
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Ö 12 |
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Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee"
erneuter Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2007-0561 |
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Ö 13 |
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Errichten von Parkflächen vor der KITA Thälmannstraße, OT Wandlitz |
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BV-GV/2007-0562 |
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Ö 14 |
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Sporthallenneubau OT Klosterfelde
Beschluss zur HLS-Technik/ Elektrotechnik |
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BV-GV/2007-0563 |
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Ö 15 |
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass |
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BV-GV/2007-0565 |
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Ö 16 |
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Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Lanke über den Bebauungsplan "Am Obersee" |
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BV-GV/2007-0566 |
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Ö 17 |
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Bestätigung der Vorzugsvariante zum Entwurf der Grundschule Wandlitz |
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BV-GV/2007-0568 |
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Ö 18 |
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Bestätigung Wahlergebnis Ortsbeiratswahl Prenden 18.3.2007 |
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BV-GV/2007-0569 |
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Ö 19 |
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Örtliches Telefonbuch Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2007-0570 |
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Ö 20 |
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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe |
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MV-GV/2007-0062 |
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N 21 |
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Ablösung von Krediten aus dem Programm KfW Plattenbau Modernisierung / Instandsetzung |
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BV-GV/2007-0572 |
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