Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 03.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bestätigung der Niederschrift vom 29.03.2007      
Ö 5  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Beanstandung des Hauptausschussbeschlusses BV-HA/2007-0281 Bauantrag eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm  
BV-GV/2007-0575  
Ö 9  
Freiwillige Feuerwehr, Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0567  
Ö 10  
Vorstellung der DSL-Erweiterung in der Gemeinde Wandlitz      
Ö 11  
Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), OT Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0560  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

   
    02.04.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    17.04.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bereich Friedhof ist aus dem Geltungsbereich der Innenbereichssatzung herauszunehmen.

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.04.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            1

Enthaltung:            -

   
    03.05.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            20

Ablehnung:            4

Enthaltung:            2

Ö 12  
Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee" erneuter Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0561  
Ö 13  
Errichten von Parkflächen vor der KITA Thälmannstraße, OT Wandlitz
BV-GV/2007-0562  
Ö 14  
Sporthallenneubau OT Klosterfelde Beschluss zur HLS-Technik/ Elektrotechnik
BV-GV/2007-0563  
Ö 15  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass  
BV-GV/2007-0565  
Ö 16  
Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Lanke über den Bebauungsplan "Am Obersee"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0566  
Ö 17  
Bestätigung der Vorzugsvariante zum Entwurf der Grundschule Wandlitz  
BV-GV/2007-0568  
Ö 18  
Bestätigung Wahlergebnis Ortsbeiratswahl Prenden 18.3.2007  
BV-GV/2007-0569  
Ö 19  
Örtliches Telefonbuch Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2007-0570  
Ö 20  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
MV-GV/2007-0062  
N 21     Ablösung von Krediten aus dem Programm KfW Plattenbau Modernisierung / Instandsetzung   BV-GV/2007-0572