Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage
diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
§Schaffung
von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische
Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz;
§Klärung der notwendigen Eingriffe und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
16.01.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage
diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
§Schaffung
von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische
Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz;
§Klärung der notwendigen Eingriffe und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.01.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage
diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
§Schaffung von
Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische
Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz;
§Klärung der notwendigen Eingriffe und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
29.01.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage
diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
§Schaffung
von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische
Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz;
§Klärung der notwendigen Eingriffe und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
01.02.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich in der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz ist ein
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage
diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
§Schaffung
von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische
Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz;
§Klärung der notwendigen Eingriffe und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.