Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0544  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
16.01.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.01.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.01.2007 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.02.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Veränderungssperrre_Satzung

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14 und 16 des BauGB zu sichern, indem sie Vorhaben oder Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen
Begründung / Erläuterung

 

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14 und 16 des BauGB zu sichern, indem sie Vorhaben oder Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert.

Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 5 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ wird folgende Satzung beschlossen:

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken der Flur 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz

Flurkarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungssperrre_Satzung (3 KB)