TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung des Protokolls vom 08.05.2006 und vom 13.03.2006 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung |
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N 6 |
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Bild-und Textinformation über das Land Brandenburg |
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Ö 7 |
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Straßenbenennung im B-Plan Schönerlinde "Vor den Heidebergen" |
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BV-GV/2006-0454 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Wandlitz-Ost", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens - |
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BV-GV/2006-0456 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Wandlitz-Ost", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2006-0457 |
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Ö 10 |
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Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee"
Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2006-0461 |
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VORLAGE |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form
einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in
Kenntnis zu
setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
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06.06.2006 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats
zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung in
Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .4
Ablehnung: .
Enthaltung: .
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06.06.2006 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats
zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung in
Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .7
Ablehnung: .
Enthaltung: .
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13.06.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats
zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung in
Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: .
Enthaltung: 1
(Herr Pawlowski war kurzzeitig abwesend)
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19.06.2006 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form
einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in
Kenntnis zu
setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: -
Enthaltung: -
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29.06.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung
„Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden
Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats
zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung in
Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt und erläutert.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung:
24
Ablehnung: -
Enthaltung: -
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Ö 11 |
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Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des unbefestigten Eckgrundstückes B 109/ Bahnhofstraße; Gemarkung Klosterfelde |
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BV-GV/2006-0465 |
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Ö 12 |
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Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz zur Übertragung von Aufgaben |
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BV-GV/2006-0467 |
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Ö 13 |
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Straßenumbenennung OT Basdorf, Asternstraße |
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BV-GV/2006-0468 |
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Ö 14 |
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Schulentwicklungsplanung Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2006-0471 |
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Ö 15 |
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Einigungsstelle |
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BV-GV/2006-0474 |
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Ö 16 |
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Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe |
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MV-GV/2006-0051 |
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Ö 16.1 |
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Kenntnisnahme einer außerplanmäßigen Ausgabe |
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Ö 16.2 |
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Diskussion zum NWA |
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N 17 |
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Hauptstraße - OT Basdorf |
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BV-GV/2006-0458 |
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N 18 |
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Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Bahnpromenade 29, Flur 2, Flurstück 740 |
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BV-GV/2006-0460 |
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N 19 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Erarbeitung des Gesamt-Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan |
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BV-GV/2006-0462 |
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N 20 |
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Vergabe von Planungsleistungen für Einfeldsporthalle |
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BV-GV/2006-0463 |
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N 21 |
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Ankauf Wohnhäuser OT Schönwalde, Waldsiedlung 8-13 von der Bundesrepublik |
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BV-GV/2006-0464 |
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N 22 |
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Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1413-2 und 1937 im Erbbaurecht |
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BV-HA/2006-0181 |
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N 23 |
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Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1415-1 und 1936 im Erbbaurecht |
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BV-HA/2006-0182 |
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N 24 |
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Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Isoldestraße 11, Flur 6, Flurstück 1062 |
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BV-HA/2006-0185 |
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N 25 |
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Niederschlagung gemäß § 12 KAG i. V. m. § 261 AO - PK 25000195 |
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BV-HA/2006-0186 |
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N 26 |
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Niederschlagung gemäß § 12 KAG i.V. m. § 261 AO - |
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BV-HA/2006-0188 |
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N 27 |
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Vergabe des Grundstückes, Gemarkung Schönwalde Flur 14 Flurstück 324 gemäß SachenRBerG im Erbbaurecht |
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BV-HA/2006-0189 |
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N 28 |
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Beauftragung von Planungsleistungen für Museumskonzept |
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BV-HA/2006-0191 |
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N 29 |
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Planvorhaben Kirchstraße 11; Gemarkung Wandlitz |
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BV-HA/2006-0192 |
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Ö 30 |
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Sonstiges |
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