Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0456  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wandlitz-Ost", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.06.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.06.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_Anlage_Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung a, 09
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.02.2006 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Planentwurfes durchzuführen sowie die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die Beteiligung der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitz-Ost“ wurde ortsüblich bekannt gemacht und vom 20. März 2006 bis zum 03. April 2006 durchgeführt.

Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Im Ergebnis dieser Auslegung ist keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§    3 Gemeindeordnung (GO)

§§ 2, 3, und 4 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen: nein

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_Anlage_Abwägungsbeschluss (186 KB)