Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0461  

 
 
Betreff: Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee"
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
06.06.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.06.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
29.06.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
bestand
satzung
go-026 (Wandlitzsee)

Die Gemeindevertretung fasste am 28
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung fasste am 28.10.2004 den Aufstellungsbeschluss für einen eigenständigen Grünordnungsplan „Wandlitzsee“. Die angestrebten Planungsziele wurden in den Vorentwurf eingearbeitet. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister, den beiden betroffenen Ortsbürgermeistern, Mitgliedern der Ortsbeiräte Wandlitz und Stolzenhagen, dem Bauamt sowie dem beauftragtem Planungsbüro wurde der Vorentwurf inhaltlich  diskutiert und gebilligt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde  mit diesem Entwurf die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind in der Begründung auf den S. 42- 43 dargelegt und wurden entsprechend eingearbeitet. Insbesondere muss  auf die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung hingewiesen werden. Die vorliegende Planunterlage wurde entsprechend überarbeitet. Die Darlegungserfordernisse der Umweltprüfung wurden in der Gliederung mit UB (Umweltbericht) gekennzeichnet.

 

Für die Erläuterung der Planunterlagen stehen in den Ortsbeiratssitzungen, der Bauausschusssitzung und der Gemeindevertretersitzung das Planungsbüro bereit.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 3,4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

21 851, 02

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2006

6 500

610.60480

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung „Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden

    Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich

    auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu

    beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in

    Kenntnis zu setzen.

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt und erläutert.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 bestand (640 KB)    
Anlage 2 2 satzung (1278 KB)    
Anlage 3 3 go-026 (Wandlitzsee) (689 KB)