Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 28.10.2004 den Aufstellungsbeschluss für einen eigenständigen Grünordnungsplan „Wandlitzsee“. Die angestrebten Planungsziele wurden in den Vorentwurf eingearbeitet. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister, den beiden betroffenen Ortsbürgermeistern, Mitgliedern der Ortsbeiräte Wandlitz und Stolzenhagen, dem Bauamt sowie dem beauftragtem Planungsbüro wurde der Vorentwurf inhaltlich diskutiert und gebilligt. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit diesem Entwurf die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind in der Begründung auf den S. 42- 43 dargelegt und wurden entsprechend eingearbeitet. Insbesondere muss auf die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung hingewiesen werden. Die vorliegende Planunterlage wurde entsprechend überarbeitet. Die Darlegungserfordernisse der Umweltprüfung wurden in der Gliederung mit UB (Umweltbericht) gekennzeichnet. Für die Erläuterung der Planunterlagen stehen in den Ortsbeiratssitzungen, der Bauausschusssitzung und der Gemeindevertretersitzung das Planungsbüro bereit. Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung „Wandlitzsee“ wird in der vorliegenden Form einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht gebilligt. 2. Der o.g. Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt und erläutert. Anlagen:
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