Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom
Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.
06.06.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom
Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
13.06.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom
Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Blockabstimmung
Zustimmung:5
Ablehnung:.
Enthaltung:.
19.06.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom
Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
29.06.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Träger öffentlicher Belange sowie
die Bürger, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom
Abwägungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.