Die Straße „Uhlenhorst“ auszubauen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in
Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte
Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau, beträgt voraussichtlich ca.
3,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
24.04.2006 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Straße „Uhlenhorst“ auszubauen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in
Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte
Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau, beträgt voraussichtlich ca.
3,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.4
Ablehnung:.0
Enthaltung:.0
02.05.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Straße „Uhlenhorst“ auszubauen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in
Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte
Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau, beträgt voraussichtlich ca.
3,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7.
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.05.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Straße „Uhlenhorst“ auszubauen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in
Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte
Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau, beträgt voraussichtlich ca.
3,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Gemäß § 28 GO ist Frau Brandt von der Abstimmung
ausgeschlossen.
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
18.05.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Straße „Uhlenhorst“ auszubauen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in
Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte
Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau, beträgt voraussichtlich ca.
3,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.