Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Rahmen der Haushaltsplandiskussion wurden aufgrund der unklaren Schulentwicklungsplanung Baumaßnahmen im Haushaltsplan mit Sperrvermerk versehen. Dazu gehören u.a. folgende Baumaßnahmen an den beiden Schulen im OT Klosterfelde:
Am 19. Januar 2006 wurde durch die Gemeindevertretung u.a. der Beschluss gefasst, den Schulstandort im OT Klosterfelde als Grundschulstandort zu erhalten. Die Oberschule ist im Anmeldeverfahren 2006/07 alleiniger Oberschulstandort und soll auch darüber hinaus als Oberschulstandort betrieben werden. Die Baumaßnahmen sind erforderlich. Die Sperre ist aufzuheben. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks für die Haushaltsstellen
Anlagen: keine |
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