Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Anträge zu den anliegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden aufgrund der Unabweisbarkeit genehmigt. Gesetzliche Grundlagen § 35 (2) Nr. 17 GO Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung 2006 der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt folgende anliegende Genehmigungen für über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis: 02000 55000 Hauptamt, Fahrzeughaltung 02400 64000 öffentliche Bekanntmachungen, Steuern 67000 53000 Straßenbeleuchtung Miete Mitbenutzung e.dis-Leitungen Anlagen: Anträge |
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