Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Straße „Uhlenhorst“ ist eine unbefestigte Straße die durchgängig starke Unebenheiten aufweist. Dass Regenwasser sammelt sich derzeit in den ausgefahrenen Straßenvertiefungen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet. Die Straßenbaumaßnahme „Uhlenhorst“ wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorbereitet. Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist eine Fahrbahnbreite von 4,75 m erforderlich. Dabei wird von einer verminderten Geschwindigkeit, hier 30 km/h, ausgegangen. In einer Anliegerversammlung am 28.03.2006 wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert, mit folgendem Fazit:
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die Straße „Uhlenhorst“ dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Sie ist demzufolge als Anliegerstraße einzustufen. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Anlagen: Flurkartenausschnitt |
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