Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
den
Straßenausbau der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen der
Gemarkungsgrenze Basdorf und der Bundesstraße B109 entsprechend der
vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und
Rigolensysteme
-Herstellung einer Verkehrsberuhigung in Form einer
Fahrbahneinengung im Bereich Ortseingang Basdorf
die
Kosten für den Straßenausbau werden entsprechend der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
26.04.2006 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
den
Straßenausbau der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen der
Gemarkungsgrenze Basdorf und der Bundesstraße B109 entsprechend der
vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und
Rigolensysteme
-Herstellung einer Verkehrsberuhigung in Form einer
Fahrbahneinengung im Bereich Ortseingang Basdorf
die
Kosten für den Straßenausbau werden entsprechend der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
DerOrtsbeirat
Basdorf stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
02.05.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
den
Straßenausbau der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen der
Gemarkungsgrenze Basdorf und der Bundesstraße B109 entsprechend der
vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und
Rigolensysteme
-Herstellung einer Verkehrsberuhigung in Form einer
Fahrbahneinengung im Bereich Ortseingang Basdorf
die
Kosten für den Straßenausbau werden entsprechend der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.05.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
den
Straßenausbau der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen der
Gemarkungsgrenze Basdorf und der Bundesstraße B109 entsprechend der
vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und
Rigolensysteme
-Herstellung einer Verkehrsberuhigung in Form einer
Fahrbahneinengung im Bereich Ortseingang Basdorf
die Kosten
für den Straßenausbau werden entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Gemäß § 28 GO ist Frau Brandt von der Abstimmung
ausgeschlossen.
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
18.05.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
den
Straßenausbau der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße, zwischen der
Gemarkungsgrenze Basdorf und der Bundesstraße B109 entsprechend der
vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und
Rigolensysteme
-Herstellung einer Verkehrsberuhigung in Form einer
Fahrbahneinengung im Bereich Ortseingang Basdorf
die Kosten
für den Straßenausbau werden entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Zur Abstimmung sind wieder 22 Gemeindevertreter anwesend)