Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Mo, 14.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3     Bestätigung des Protokolls      
Ö 4  
Sonstiges      
Ö 5  
Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz -Aufstellungsbeschluss- (Verfasser : Henke, Jutta)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0194  
Ö 6  
Beantragung der Anerkennung als "Staatlich anerkannter Erholungsort" (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0265  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.

Wenn die Gemeinde Wandlitz staatlich anerkannter Erholungsort werden möchte, kann sich dies nur auf die gesamte Gemeinde beziehen, nicht nur auf einige Ortsteile.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt mit geändertem Beschlussvorschlag zu.

 

Weil Zerpenschleuse in der Beschlussvorlage fehlt, außerdem war Zerpenschleuse bereits vor der Gemeindegebietsreform „ Staatlich anerkannter Erholungsort“

Die Verwaltung sollte in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat entsprechend tätig werden.

   
    15.03.2005 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    21.03.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 6 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.

   
    22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4.

Ablehnung:            2.

Enthaltung:            0

   
    04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

( Herr Kufeld zur Abstimmung anwesend )

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .3

   
    14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            1

Enthaltung:            1

Ö 7  
Auflösung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Verfasser : Füssel, Gabriele)
BV-GV/2005-0264  
Ö 8  
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Peter, Gisela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0271  
Ö 9  
Jahresrechnung 2004 Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
MV-GV/2005-0035  
Ö 10  
Zuschuss an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Kunst, Kultur, Heimatpflege (Verfasser : Baum, Thea)  
BV-Ob/2005-0013  
Ö 11  
Bauantrag Geyersbach      
N 12     Verkauf des Grundstücks in Stolzenhagen, Seepromenade 9, Flur 3, Flurstück 96 an den Nutzungsberechtigten gem. § 68 Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum hälftigen Verkehrswert   BV-GV/2005-0266  
N 13     Verkauf des Flurstücks 1451/1 der Flur 4 von Stolzenhagen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz   BV-HA/2005-0064  
N 14     Löschungsbewilligung für die Eintragung im Grundbuch von Stolzenhagen, Blatt 752   EV-Bm/2005-0113  
N 15     Löschungsbewilligung für die Eintragung im Grundbuch von Stolzenhagen, Blatt 947 (Verfasser : Rohland, Anja)   EV-Bm/2005-0116