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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 21.04.2020 |
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Ob B-11/2020 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2020-0141 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan "Heinrich-Heine- Ring", Gemarkung Basdorf, Flur 4 (Geltungsbereich siehe Anlage)
- Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0143 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gespräch zwischen dem Vorhabenträger und Vertretern des Ortsbeirats Basdorf zu organisieren um Bedenken des Ortsbeirates vorzutragen.
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19.05.2020 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis: (geänderter Beschluss) Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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26.05.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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08.06.2020 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschluss: (mit Änderung) Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gespräch zwischen dem Vorhabenträger und Vertretern des Ortsbeirats Basdorf zu organisieren um Bedenken des Ortsbeirates vorzutragen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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18.06.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
- Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke in der Waldheimtrift (Vorgärten) verringert.
- Ein ausreichend großer Spielplatz ist zu planen.
- Der Vorhabenträger hat die Folgekosten zu tragen.
- Für das Areal Kleiststraße Ecke Waldheimstraße soll die Wohnbebauung mit zwei Gebäuden auf maximal 60 Wohneinheiten und für das Areal Waldheimtrift (Waldfläche) auf maximal 80 Wohneinheiten begrenzt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 (Hintze) Ablehnung: 2Enthaltung: 2
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Ö 11 |
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Vorschläge zum Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz |
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BV-Ob/2020-0027 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 21.04.2020 |
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