Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0143  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Heinrich-Heine- Ring", Gemarkung Basdorf, Flur 4 (Geltungsbereich siehe Anlage)
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
19.05.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.05.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich H.-H.-R.

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Begründung / Erläuterung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca.8,4 ha und befindet sich zwischen der Waldheimstraße im Süden, Erich-Weinert-Straße im Westen, Waldheimtrift im Norden und einer Waldfläche im Osten. Der geplante Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt. Das Areal ist mit acht 4 bis 5-geschossigen Wohnblöcken und 3 Einfamilienhäusern am Heinrich-Heine-Ring bebaut.

 

Für das im Geltungsbereich im Nordosten liegende Flurstück 1100 liegt zusätzlich ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch die TAMAX GE Nordost GmbH zur Entwicklung einer Wohnbaufläche mit mehrgeschossigen Wohnhäusern vor.

 

In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für die Gemarkung Basdorf ist das gesamte Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Darstellung wurde im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes übernommen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Planungsziele angestrebt werden:

-          Gewährleistung einer geordnete städtebaulichen Entwicklung, um bodenrechtliche Spannungen zu vermeiden

-          Abklärung  von Planungs- und Baurecht für das Areal

-          Klärung der erforderlichen Erschließung

-          Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit den o.g. Planungsvorstellungen würde insbesondere folgendem Leitziel des gemeindlichen Leitbildes entsprechen: 

 

- Offenes Wohnungsangebot für unterschiedliche Zielgruppen und Generationen. 

 

Die Gemeindevertretung hat demgegenüber abzuwägen, ob die beantragte Entwicklung dieses Baugebietes mit einer maßvollen und in Einklang mit den weiteren Zielen der Gemeindeentwicklung in Übereinstimmung zu bringen ist.

 

Dementsprechend obliegt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit auch die Verpflichtung, festzustellen, ob im Hinblick auf die städtebauliche und damit auch die gemeindliche Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erforderlichkeit besteht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

noch keine Angaben möglich

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Ring“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 4. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gespräch zwischen dem Vorhabenträger und Vertretern des Ortsbeirats Basdorf zu organisieren um Bedenken des Ortsbeirates vorzutragen.

 

 

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Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug mit Geltungsbereich

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich H.-H.-R. (143 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.04.2020 17:09:55   Astrid Gäbler