Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß §46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf. sind die Ortsbeiräte bei der Erstellung des Haushaltsplanes anzuhören. Dies beinhaltet in der Gemeinde Wandlitz aus das aktive Vorschlagsrecht in der Aufstellungsphase.
Die Vorschläge werden durch die einzelnen Fachämter bewertet, ggf. werden die finanziellen Auswirkungen ermittelt und anschließend der Kämmerei weitergeleitet.
Die Vewaltung (unter Federführung der Kämmerei) vereinbart mit der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher einen Termin im Ortsteil zur Erörterung der Haushaltsvorschläge.
Folgende Termine sind vereinbart worden:
Gesetzliche Grundlagen §46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Wird im jeweiligen Vorschlag nach Möglichkeit benannt. Ansonsten werden die finanziellen Auswirkungen durch die Verwaltung ermittelt.
Beschluss:
Der Ortsbeirat …………………. (Name des Ortsteils) unterbreitet folgende Vorschläge zum Haushaltsplan 2021:
Anlagen:
keine
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