Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 08.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Aula der Realschule
Ort: Klosterfelde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3     Bestätigung des Protokolls vom 23.05.2005      
Ö 4     Sonstiges      
Ö 5     Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten - Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 (Verfasser : Füssel, Gabriele)     BV-GV/2005-0313  
Ö 6     OT Klosterfelde - Straßenausbau einschließlich Beleuchtung Heidestraße Vorstellung der Vorplanung (Verfasser : BA 15, Fr. Fiedler)     BV-GV/2005-0317  
Ö 7     Zentralisierung und Unterbringung des Bauhofes (Verfasser : Schulz, Martina)  
BV-GV/2005-0318  
Ö 8     Gehwegbau einschließlich Straßenbeleuchtung " Bahnhofstraße" , OT Klosterfelde (Verfasser : Groß, Kerstin)  
BV-GV/2005-0320  
Ö 9     1. Nachtragssatzung/1. Nachtragshaushaltsplan 2005 Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
BV-GV/2005-0323  
Ö 10     Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz - Auslegungsbeschluss - (Verfasser : Henke, Jutta)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0331  
Ö 11     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Berliner Chaussee" zwischen Ortsausgang und Heyertsiedlung (Verfasser : Dornbach, Gundela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0334  
Ö 12     Baumaßnahme Schulwegsicherung Klosterfelde, Bahnhof bis Bahnübergang Heidestraße und Heidestraße von B109 bis Hans-Beimler Straße (Verfasser : Herzog, Lutz)  
BV-GV/2005-0337  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Den Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof Klosterfelde bis  zum Bahnübergang Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans- Beimler - Straße im OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung vorzunehemen.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu 

      erarbeiten und zu beschließen.

 

  1. Die Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der

      maßnahmenbezogenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 

  1. Die Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil der

      Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt den Anliegern die Herstellung Ihrer Zufahrten

      nach Maßgabe der Gemeinde auf eigene Kosten.

 

          

   
    22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Den Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof Klosterfelde bis  zum Bahnübergang Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans- Beimler - Straße im OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung vorzunehmen.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu 

      erarbeiten und zu beschließen.

 

  1. Die Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der

      maßnahmenbezogenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 

  1. Die Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil der

      Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt den Anliegern die Herstellung Ihrer Zufahrten

      nach Maßgabe der Gemeinde auf eigene Kosten.

 

          

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    01.09.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Den Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof Klosterfelde bis  zum Bahnübergang Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans- Beimler - Straße im OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung vorzunehemen.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu 

      erarbeiten und zu beschließen.

 

  1. Die Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der

      maßnahmenbezogenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 

  1. Die Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil der

      Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt den Anliegern die Herstellung Ihrer Zufahrten

      nach Maßgabe der Gemeinde auf eigene Kosten.

 

          

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Herr Hennersdorf ist befangen, 25 Stimmberechtigte.

Zustimmung:            25

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 13     Einleitungsbeschluss Änderung des Teilflächennutzungsplanes des OT Klosterfelde in der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0339  
Ö 14     Herstellung Platz Ortsmitte, OT Klosterfelde (Verfasser : Pöplau, Otto)     EV-Ob/2005-0007  
N 15     Erbbaurechtsteilaufhebung - und Erweiterung, Gemarkung Klosterfelde Flur 5 Flurstück 304 alt, 459 und 461 neu (Verfasser : Füssel, Gabriele)   EV-Bm/2005-0156