Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Berliner Chaussee" zwischen Ortsausgang und Heyertsiedlung (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Baumaßnahme Schulwegsicherung Klosterfelde, Bahnhof bis Bahnübergang Heidestraße und
Heidestraße von B109 bis Hans-Beimler Straße (Verfasser : Herzog, Lutz)
Den
Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof
Klosterfelde biszum Bahnübergang
Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans- Beimler - Straße im
OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung vorzunehemen.
Für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung
zu
erarbeiten und zu beschließen.
Die
Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der
maßnahmenbezogenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Die
Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil
der
Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt den Anliegern die Herstellung Ihrer
Zufahrten
nach
Maßgabe der Gemeinde auf eigene Kosten.
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 24 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Den
Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof
Klosterfelde biszum Bahnübergang
Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans- Beimler - Straße im
OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung vorzunehmen.
Für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung
zu
erarbeiten und zu beschließen.
Die
Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der
maßnahmenbezogenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Die
Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil
der
Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt den Anliegern die Herstellung Ihrer
Zufahrten
nach
Maßgabe der Gemeinde auf eigene Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
01.09.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Den
Ausbau des Gehweges im Rahmen der Schulwegsicherung von Bahnhof
Klosterfelde biszum
Bahnübergang Heidestraße und von der Heidestraße B109 bis zur Hans-
Beimler - Straße im OT Klosterfelde gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung
vorzunehemen.
Für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ist eine maßnahmenbezogene Satzung
zu
erarbeiten und zu beschließen.
Die
Kosten für den Ausbau der Schulwegsicherung sind entsprechend der
maßnahmenbezogenen Satzung auf die
Grundstückseigentümer umzulegen.
Die
Befestigung der Zufahrten bis zur Hinterkante des Gehweges ist Bestandteil
der
Maßnahme. Im übrigen Bereich obliegt
den Anliegern die Herstellung Ihrer Zufahrten
nach Maßgabe der Gemeinde auf eigene
Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf ist befangen, 25 Stimmberechtigte.