DieGemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:
1.Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form gebilligt.
2.Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3.Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind
zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu
geben.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung
durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in Kenntnis zu setzen.
09.08.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
DieGemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:
1.Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form gebilligt.
2.Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3.Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind
zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu
geben.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung
durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in Kenntnis zu setzen.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.1
Enthaltung:.1
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 20 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
DieGemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:
1.Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form gebilligt.
2.Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3.Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind
zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu
geben.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung
durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.5
Enthaltung:.
01.09.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
DieGemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:
1.Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form gebilligt.
2.Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
3.Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind
zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu
geben.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung
durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in Kenntnis zu setzen.
Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Berliner Chaussee" zwischen Ortsausgang und Heyertsiedlung (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Baumaßnahme Schulwegsicherung Klosterfelde, Bahnhof bis Bahnübergang Heidestraße und
Heidestraße von B109 bis Hans-Beimler Straße (Verfasser : Herzog, Lutz)