den
Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang,
entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als
Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen
bzw. Mulden-Rigolen-Systeme
-Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise
-Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im
Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.
-Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss
BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.
die
Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der
-Farbe „Rot“ (Variante 1)
-Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)
-Farbe „Grau“ (Variante 3)
vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt
werden sollen, bitte streichen.)
die
Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
14.11.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
den
Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang,
entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als
Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen
bzw. Mulden-Rigolen-Systeme
-Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise
-Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im
Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.
-Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss
BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.
die
Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der
-Farbe „Rot“
(Variante 1)
-Farbe
„Anthrazit“ (Variante 2)
-Farbe „Grau“ (Variante 3)
vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt
werden sollen, bitte streichen.)
die
Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.11.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
den
Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang,
entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als
Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen
bzw. Mulden-Rigolen-Systeme
-Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise
-Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im
Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.
-Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss
BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.
die
Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der
-Farbe „Rot“
(Variante 1)
-Farbe
„Anthrazit“ (Variante 2)
-Farbe „Grau“ (Variante 3)
vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt
werden sollen, bitte streichen.)
die
Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
28.11.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
den
Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang,
entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als
Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen
bzw. Mulden-Rigolen-Systeme
-Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise
-Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im
Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.
-Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss
BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.
die
Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der
-Farbe „Rot“ (Variante 1)
-Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)
-Farbe „Grau“ (Variante 3)
vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt
werden sollen, bitte streichen.)
die
Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
für
die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu
bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.12.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
den
Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang,
entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als
Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:
-Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m
-Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen
bzw. Mulden-Rigolen-Systeme
-Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise
-Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im
Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.
-Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss
BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.
die
Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der
-Farbe „Rot“
(Variante 1)
-Farbe
„Anthrazit“ (Variante 2)
-Farbe „Grau“ (Variante 3)
vorzunehmen.
die
Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung
vonBeiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nachKAG auf die Grundstückseigentümer
umzulegen.
für
die Berechung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gem. Anlagezu bilden.
Über die Varianten wird zu einem späteren Zeitpunkt
abgestimmt.