Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 22.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls vom 27.09.2005      
Ö 4.1  
Sonstiges      
Ö 5  
Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-GV/2005-0371  
Ö 6  
Haushaltssatzung 2006 einschließlich Haushaltsplan 2006 mit dem Investitionsplan und seinen Anlagen (Verfasser : Degen, Heike)
BV-GV/2005-0372  
Ö 7  
Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Prenden über den Bebauungsplan "Hinter dem Weinberg", Prenden 2. Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss (Verfasser : Bornkessel, Katrin)  
BV-GV/2005-0380  
Ö 7.1  
Gemeinsamer Flächennutzungsplan -Aufstellungsbeschluss- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0381  
Ö 8  
OT Klosterfelde - Straßenausbau Heidestraße (Verfasser : Fiedler, Silvia)  
BV-GV/2005-0382  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:

-         Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-         Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen bzw. Mulden-Rigolen-Systeme

-         Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise

-         Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.

-         Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.

  1. die Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der

-         Farbe „Rot“ (Variante 1)

-         Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)

-         Farbe „Grau“ (Variante 3)

vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt werden sollen, bitte streichen.)

  1. die Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
  2. für die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu bilden.
   
    14.11.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:

-         Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-         Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen bzw. Mulden-Rigolen-Systeme

-         Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise

-         Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.

-         Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.

  1. die Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der

-         Farbe „Rot“ (Variante 1)

-         Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)

-         Farbe „Grau“ (Variante 3)

vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt werden sollen, bitte streichen.)

  1. die Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
  2. für die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu bilden.

 

Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    22.11.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:

-         Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-         Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen bzw. Mulden-Rigolen-Systeme

-         Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise

-         Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.

-         Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.

  1. die Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der

-         Farbe „Rot“ (Variante 1)

-         Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)

-         Farbe „Grau“ (Variante 3)

vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt werden sollen, bitte streichen.)

  1. die Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
  2. für die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu bilden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    28.11.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:

-         Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-         Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen bzw. Mulden-Rigolen-Systeme

-         Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise

-         Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.

-         Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.

  1. die Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der

-         Farbe „Rot“ (Variante 1)

-         Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)

-         Farbe „Grau“ (Variante 3)

vorzunehmen. (Die Varianten, die nicht berücksichtigt werden sollen, bitte streichen.)

  1. die Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
  2. für die Berechnung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage zu bilden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.12.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Ausbau der Heidestraße, zwischen der B109 und dem Bahnübergang, entsprechend der vorliegenden Ausführungsplanung als Haupterschließungsstraße mit folgenden Eckpunkten:

-         Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-         Entwässerung der Straße über Versickerungsmulden und Rigolen bzw. Mulden-Rigolen-Systeme

-         Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise

-         Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Er wird im Vorfeld im Rahmen der „Schulwegsicherung“ errichtet.

-         Die Errichtung der Beleuchtung erfolgt gemäß Ausbaubeschluss BV-GV/2005-0357 vom 27.10.05 vor der Herstellung des Gehweges.

  1. die Pflasterung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster der

-         Farbe „Rot“ (Variante 1)

-         Farbe „Anthrazit“ (Variante 2)

-         Farbe „Grau“ (Variante 3)

vorzunehmen.

  1. die Kosten für den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von   Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 nach  KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
  2. für die Berechung der Anliegerbeiträge ein Abrechnungsgebiet gem. Anlage  zu bilden.

 

Über die Varianten wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            26

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 9  
Straßenverzeichnis Ortsteil Prenden (Verfasser : Hoffmann, Monika)     BV-GV/2005-0383  
Ö 10  
Bebauungsplan "Lehmannstraße" OT Wandlitz Auslegungsbeschluss (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-GV/2005-0384  
Ö 10.1  
Um/Ausbau " Goldener Löwe" im Ot Wandlitz (Verfasser : Herzog, Lutz)  
BV-GV/2005-0390  
Ö 11  
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 588,589 und 591 Errichtung von Gartengerätehäusern und einer Sichtschutzwand hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0129  
Ö 12  
Befreiungsantrag zum B-Plan "An den Heidebergen" im OT Schönerlinde An den Heidebergen 6, Flur 2, Flurstück 422 (Verfasser : Kopischke, Carmen)  
BV-HA/2005-0132  
Ö 13  
Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstücke 991 und 992 hier: Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Änderung der Autoverwertungsanlage (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0134  
Ö 14  
Gemarkung Schönwalde, Flur 12, Flurstück 300/19 hier: Errichtung eines Lebensmittelmarktes Errichtung eines Werbepylonen und Anbringung von drei Werbeanlagen am Gebäude (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0135  
Ö 14.1  
Antrag auf Befreiung "An der Birkenstraße" Schönwalde (eingereicht durch BA-Vorsitzenden)      
N 15     Vergabe von Planungsleistungen, Straßenausbau OT Basdorf (Verfasser : Pöplau, Otto)   BV-HA/2005-0137