Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
(September 2005) gebilligt wird,
unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchzuführen, 3. dass dieser Beschluss öffentlich bekannt gemacht wird. Abstimmungsergebnis: Mit folgenden Hinweisen beschlossen: - die Dachneigung (Festlegung 4.1) sollte nicht festgesetzt werden - die grünordnerische Festsetzung V3 liegt außerhalb des Geltungsbereiches und sollte entfallen - die grünordnerische Festsetzung A1 sollte so formuliert werden, dass die Pflanzung zweifelsfrei den einzelnen Bauvorhaben zugeordnet werden kann Zustimmung: 6 Ablehnung: Enthaltung: |
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