Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 23.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 19.08.2014  
Ob ST-02/2014  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Straßenbenennung Fischergasse  
BV-GV/2014-0046  
Ö 9  
erneuter Auslegungsbeschluss für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Stolzenhagen (Innenbereichssatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0049  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

   
    23.09.2014 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - vertagt
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

   
    07.10.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    13.10.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .2

   
    23.10.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .20

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .2 (Herr Hintze)

Ö 10  
2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0051  
Ö 11  
2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0052  
N 12     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 13     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 19.08.2014