Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0049  

 
 
Betreff: Erneuter Auslegungsbeschluss für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB
über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Stolzenhagen (Innenbereichssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen vertagt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.10.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
KES_Stolzenhagen_Begründung_20140825
KES_Stolzenhagen_Entwurf_20140825

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hatte bereits per Beschluss BV-GV/2008-0046 die erneute Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen. Aufgrund anhängiger privater Verwaltungsgerichts- bzw. baurechtlicher Verfahren ruhte das Aufstellungsverfahren jedoch. Diese Ergebnisse sind nunmehr in den überarbeiteten Satzungsentwurf eingeflossen.

 

Gesetzliche Grundlagen

BauGB

Kommunalverfassung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

3898,44

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

51 100 529 157

 

5 000.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung  gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf einschließlich Begründung Stand 25.08.2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KES_Stolzenhagen_Begründung_20140825 (332 KB)    
Anlage 2 2 KES_Stolzenhagen_Entwurf_20140825 (584 KB)