Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hatte bereits per Beschluss BV-GV/2008-0046 die erneute Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen. Aufgrund anhängiger privater Verwaltungsgerichts- bzw. baurechtlicher Verfahren ruhte das Aufstellungsverfahren jedoch. Diese Ergebnisse sind nunmehr in den überarbeiteten Satzungsentwurf eingeflossen.
Gesetzliche Grundlagen BauGB Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
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