Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Ortsbeirat Klosterfelde war in seiner Sitzung am 22.09.2014 nicht beschlussfähig. Diese Vorlage wird daher in der Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde am 08.10.2014 behandelt.
Durch Bürgerhinweise und Anregungen des Bauhofes und beauftragter Firmen sind Veränderungen in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz vorgenommen worden, die auch Auswirkungen auf die Gebührentragungspflicht der Anwohner haben. So wurde z.B. der Bürgersteig in den Straßen Ruhlsdorfer Straße/An der Bogenheide/An den Pfühlen in die Reinigungspflicht der Gemeinde übertragen. Diese Übertragung hat Auswirkungen auf die Gebührenumlage.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung der Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
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