Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0052  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
22.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde    
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
22.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
22.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
06.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
08.10.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
zweite Änderung Gebührensatzung
zweite Änderung Gebührensatzung nach A1

Begründung / Erläuterung

Der Ortsbeirat Klosterfelde war in seiner Sitzung am 22.09.2014 nicht beschlussfähig. Diese Vorlage wird daher in der Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde am 08.10.2014 behandelt.

 

Durch Bürgerhinweise und Anregungen des Bauhofes und beauftragter Firmen sind Veränderungen in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz vorgenommen worden, die auch Auswirkungen auf die Gebührentragungspflicht der Anwohner haben. So wurde z.B. der Bürgersteig in den Straßen Ruhlsdorfer Straße/An der Bogenheide/An den Pfühlen in die Reinigungspflicht der Gemeinde übertragen. Diese Übertragung hat Auswirkungen auf die Gebührenumlage.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung der Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Kommunalabgabengesetz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Anlagen:

2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zweite Änderung Gebührensatzung (79 KB)    
Anlage 2 2 zweite Änderung Gebührensatzung nach A1 (48 KB)