Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Über das Flurstück 1582 der Flur 4 in der Gemarkung Stolzenhagen verläuft ein Privatweg. Auf den anliegenden Grundstücken sind die Eigentümer mit Nebenwohnsitz in den Wochenendhäusern gemeldet. Die postalische Anschrift für das gesamte Gebiet lautet zur Zeit Oranienburger Chaussee 47. In der Vergangenheit gab es ständig Probleme mit der Zuordnung der einzelnen Grundstücke bei Ver- und Entsorgung und zu Verträgen (Strom, Wasser, u.v.m.). Es liegen mehrere Anträge zur Vergabe von Hausnummern für die einzelnen Grundstücke vor. Voraussetzung ist jedoch die Straßenbenennung. Im Liegenschaftskataster wird irrtümlich der Name Waldgasse verwendet. Durch die Straßenbenennung und Beschilderung ist für Rettungsfahrzeuge, Post, Belieferungs- und Entsorgungsfahrzeuge die Zufahrtsmöglichkeit erkennbar. Vorgeschlagen wird:
„Fischergasse“.
Der Name passt zur Lage am Rahmer See, der Fischereibetrieb Rostin ist dort ansässig. Der Straßenname ist in der Gemeinde bisher nicht vergeben. Die Eigentümergemeinschaft ist mit dem Namen einverstanden. Die Widmung als öffentliche Straße ist nicht beabsichtigt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Benennung des Weges Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 1582 mit dem Namen „Fischergasse“
Anlagen: Flurkarte
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |