TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschriften des öffentlichen Teils vom 15.04.2014 und vom 17.06.2014 |
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Ob ST-01/2014 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege |
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BV-GV/2014-0019 |
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Ö 9 |
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Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- |
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BV-GV/2014-0023 |
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Ö 10 |
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Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) |
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BV-GV/2014-0036 |
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Ö 11 |
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2014-0039 |
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VORLAGE |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. |
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18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.08.2014 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .3 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.08.2014 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .2 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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20.08.2014 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0
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25.08.2014 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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25.08.2014 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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26.08.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 23 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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28.08.2014 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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01.09.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .
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Ö 12 |
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3. Änderung der Hauptsatzung |
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BV-GV/2014-0042 |
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Ö 13 |
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Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung"
Beteiligungsverfahren Entwurf 2013 |
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MV-GV/2014-0002 |
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N 14 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 15 |
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Bestätigung der Niederschriften des nicht öffentlichen Teils vom 15.04.2014 und vom 17.06.2014 |
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N 16 |
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Vergabe von zwei Grundstücken im Erbbaurecht: OT Klosterfelde Flur 3 Flurstück 855/32 und OT Stolzenhagen Flur 3 Flurstück 888 |
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BV-HA/2014-0001 |
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N 17 |
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Verlängerung Verträge - Strandbad Stolzenhagener See |
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BV-HA/2014-0012 |
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N 18 |
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Vergabe des Grundstückes in Stolzenhagen, Dorfstraße 15, Flur 2, Flurstück 857 (Teilfläche) im Erbbaurecht |
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BV-HA/2014-0013 |
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