TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung des Protokolls vom 23.10.2007 |
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A2-29/2007 |
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Ö 5 |
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Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2007-0624 |
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Ö 6 |
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Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde in der Gemeinde Wandlitz
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - |
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BV-GV/2007-0626 |
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Ö 7 |
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Straßenbenennung der Privatstraße "An der Kegelbahn" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2007-0627 |
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Ö 8 |
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Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau |
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BV-GV/2007-0629 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Ferienhausgebiet an der Seespitze" (ehemals "Campingplatz Stolzenhagen"), Ortsteil Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2007-0631 |
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Ö 10 |
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Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2007-0632 |
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VORLAGE |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
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12.11.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: -
Enthaltung: -
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27.11.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und
es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
6
Ablehnung:
Enthaltung:
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03.12.2007 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 1
Enthaltung: -
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13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung
gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3
(Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage
beigefügten
Form gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist
gemäß § 4a BauGB erneut
öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger
öffentlicher Belange zu
beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung
und Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten
Teilen des Planentwurfes
Hinweise und Anregungen
vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die
ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a
Abs.3 BauGB angemessen auf
zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung
erläutert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 23
Ablehnung: 1
Enthaltung: 3
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Ö 11 |
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Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, Alte Lindenstraße 2, Flur 5, Flurstück 69, Errichtung eines Einfamilienhauses |
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BV-HA/2007-0316 |
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Ö 12 |
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Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 2 , Flurstück 322, Neue Str. 1
Bauantrag- Neubau einer Unterstellhalle |
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BV-HA/2007-0318 |
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Ö 13 |
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Befreiungsantrag B- Plan "Lange Straße", Gemarkung Klosterfelde
Flur 3, Flurstück 1235, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage |
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BV-HA/2007-0319 |
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N 14 |
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Planung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße, OT Schönerlinde |
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BV-HA/2007-0320 |
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