Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 27.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: "Hotel Jägerheim"
Ort: Hotel Jägerheim-Ützdorf, Wandlitzer Straße 12, 16348 Wandlitz, OT Lanke/Ützdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls vom 23.10.2007  
A2-29/2007  
Ö 5  
Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Wandlitz
BV-GV/2007-0624  
Ö 6  
Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde in der Gemeinde Wandlitz - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -  
BV-GV/2007-0626  
Ö 7  
Straßenbenennung der Privatstraße "An der Kegelbahn" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0627  
Ö 8  
Fortschreibung der Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0629  
Ö 9  
Bebauungsplan "Ferienhausgebiet an der Seespitze" (ehemals "Campingplatz Stolzenhagen"), Ortsteil Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2007-0631  
Ö 10  
Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2007-0632  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

   
    12.11.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    27.11.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     6

Ablehnung:      

Enthaltung:       

   
    03.12.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:            1

Enthaltung:            -

   
    13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            23

Ablehnung:            1

Enthaltung:            3

Ö 11  
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung Zerpenschleuse, Alte Lindenstraße 2, Flur 5, Flurstück 69, Errichtung eines Einfamilienhauses  
BV-HA/2007-0316  
Ö 12  
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 2 , Flurstück 322, Neue Str. 1 Bauantrag- Neubau einer Unterstellhalle  
BV-HA/2007-0318  
Ö 13  
Befreiungsantrag B- Plan "Lange Straße", Gemarkung Klosterfelde Flur 3, Flurstück 1235, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage  
BV-HA/2007-0319  
N 14     Planung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße, OT Schönerlinde   BV-HA/2007-0320