Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gestaltungssatzung Zerpenschleuse setzt u. a. fest, dass zur Erhaltung der das Dorfbild und den Straßenraum prägenden Baufluchten und Räume bei Neubauten die ehemals vorhandene historische Gebäudestellung wieder aufzunehmen ist. In der Alten Lindenstraße sind die meisten Wohnhäuser traufständig am öffentlichen Straßenraum orientiert. Das geplante Einfamilienhaus soll giebelständig und in 15 m Entfernung zur vorhandenen Bauflucht errichtet werden. Aus der Sicht der Verwaltung sollte dem Vorhaben aus Gründen der Vorbildwirkung nicht zugestimmt werden. Die weiteren Abweichungstatbestände, wie der breitere Dachüberstand und der Einbau von Dachflächenfenstern, wurden bereits bei anderen Anträgen auf Abweichung von der Gemeindevertretung befürwortet und können hier somit vernachlässigt werden. Die Begründung für die Abweichung von der Gestaltungssatzung vom Bauherren/ Planer liegt in der Anlage bei.
Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 60 Brandenburgische Bauordnung Gestaltungssatzung Zerpenschleuse Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung zur Gebäudestellung ab. Anlagen: 3 Seiten A 4 |
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