Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Mo, 04.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3     Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4     Bestätigung des Protokolls      
Ö 5     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Bebauungsplan "Campingplatz Stolzenhagen", Ortsteil Stolzenhagen (neu "Ferienhausgebiet an der Seespitze") Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3, 4 und 4a BauGB  
BV-GV/2007-0559  
Ö 7  
Straßenbauvorhaben Wensickendorfer Straße, OT Stolzenhagen  
BV-GV/2007-0577  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-          Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-          Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht  

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

   
    04.06.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem. § 28 GO für befangen.

 

Zustimmung:            8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem.28 GO für  befangen

 

Zustimmung: 21

Ablehnung:            0

Enthaltung:            0

Ö 8  
1. Nachtragshaushalt/ 1.Nachtragssatzung 2007 der Gemeinde Wandlitz
BV-GV/2007-0583  
Ö 9  
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-HA/2007-0262  
Ö 10  
Jahresrechnung 2006  
MV-GV/2007-0063  
Ö 11  
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaik-Nachführanlage 1 MWp in der Gemarkung Stolzenhagen Flur 2, Flurstück 632  
MV-HA/2007-0022