Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des
Watiplan-
Ingenieurbüros und der
Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März 2007)
wie folgt auszubauen:
- Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von
5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden)
und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden
erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf der Nordseite der Straße.
-
Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-
Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer
Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in
Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine
Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli
2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der
Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.