Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
23.05.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.05.2005 - Ortsbeirat Prenden
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der OrtsbeiratPrenden stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
23.05.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.2
Ablehnung:.1
Enthaltung:.
23.05.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat stimmt mit folgender Ergänzung zu :
„ Dem Ortsbeirat sind alle Anträge z.K. vorzulegen.“
23.05.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.4
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.05.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 7 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu..
Begründung : Was ist „ geringfügig“
24.05.2005 - Ortsbeirat Lanke
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
24.05.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäßdem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.1
Enthaltung:.
25.05.2005 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 11 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
- die
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt.
Begründung :
-Mitspracherecht der Bürger und Einflussmöglichkeiten der
Gemeindevertreter ( über Bauausschuss ) gehen zurück
-Zeitgleich gesehen ist es gleich, ob im Bau – oder
Hauptausschuss behandelt
Demokratieverlust
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.
Ablehnung:.
9
Enthaltung:.
06.06.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über die Erteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:
-
die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer
städtebaulicher Bedeutung
§ 41. Erteilung/
Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei
Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit
besonderer
städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7
Ablehnung:.2
Enthaltung:.
16.06.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 28 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3
und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der
Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen)
:
§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss
entscheidet über dieErteilung/Versagung des
kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer
städtebaulicher
Bedeutung.
Im Einzelnen fallen darunter:
- die erstmalige
Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.
§ 41. die
erstmalige Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36
BauGB bei Vorhaben von besonderer Bedeutung, wie die erstmalige Erteilung
von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Zusatz: „Alle weiteren Erteilungen/Versagungen nach § 3
und § 4 sind Geschäfte der laufenden Verwaltung.“