Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Mo, 23.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3     Bestätigung des Protokolls vom 14.03.2005      
Ö 4  
Straßenausbau Kanalstraße,OT Zerpenschleuse (Verfasser : Herzog, Lutz)  
BV-GV/2005-0286  
Ö 5  
Aufhebung der Kreisübergreifenden Exklaven Schönwalde 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Verfasser : Füssel, Gabriele)  
BV-GV/2005-0305  
Ö 6  
Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Peter, Gisela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0309  
Ö 7  
Änderung §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz -Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0310  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

 

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

 

Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

         

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

  

Der Ortsbeirat       Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .2

Ablehnung:            .1

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat stimmt mit folgender Ergänzung zu :

„ Dem Ortsbeirat sind alle Anträge z.K. vorzulegen.“

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .4

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.05.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu..

Begründung : Was ist „ geringfügig“

   
    24.05.2005 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    24.05.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß  dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .5

Ablehnung:            .1

Enthaltung:            .

   
    25.05.2005 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 11 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig abgelehnt.

Begründung :

-         Mitspracherecht der Bürger und Einflussmöglichkeiten der Gemeindevertreter ( über Bauausschuss ) gehen zurück

-         Zeitgleich gesehen ist es gleich, ob im Bau – oder Hauptausschuss behandelt

Demokratieverlust

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .

Ablehnung:            . 9

Enthaltung:            .

   
    06.06.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .

   
    16.06.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 28 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die  Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung.

 Im Einzelnen fallen darunter:

           - die erstmalige Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

 

§ 4  1. die erstmalige Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei Vorhaben von besonderer Bedeutung, wie die erstmalige Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

Zusatz: „Alle weiteren Erteilungen/Versagungen nach § 3 und § 4 sind Geschäfte der laufenden Verwaltung.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            2

Enthaltung:            -

N 8     Aufhebung der Beschlussvorlage BV-HA/2004-0053 Vergabe des Grundstückes, Flur 5 Flurstück 7 mit einer Größe von 640 m² (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-HA/2005-0092  
N 9     Verkauf des Grundstückes, Puschkinstraße 6 im Ortsteil Zerpenschleuse, Flur 7 Flurstück 236, zum Verkehrswert durch öffentliche Ausschreibung (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-HA/2005-0093  
N 10     Abschluss Pachtvertrag für kommunales Grundstück im Ortsteil Zerpenschleuse (Verfasser : Langkowski, Birgit)   EV-Bm/2005-0139