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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 6 |
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Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ortsbeiräte, der mitberatenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen |
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BV-GV/2021-0286 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: - Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.
- Der Vorsitzende des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).
- Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.
- Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)
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21.01.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 6 - |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: - Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.
- Der Vorsitzende des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).
- Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.
- Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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21.01.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 6 - |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: - Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.
- Der Vorsitzende der des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).
- Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.
- Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)
Abstimmungsergebnis (geänderter Beschluss): Zustimmung: 20 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4 (Hintze)
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - SPD - CDU: Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Teilung des Geltungsbereiches und Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 |
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BV-GV/2020-0263 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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