Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - (Sonder-) Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: (Sonder-) Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 17:59
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 6  
Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ortsbeiräte, der mitberatenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0286  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.

 

  1. Der Vorsitzende des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).

 

  1. Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.

 

  1. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)

 

 

 

   
    21.01.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - 
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.

 

  1. Der Vorsitzende des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).

 

  1. Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.

 

  1. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

 

   
    21.01.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 6 - 
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in  § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.

 

  1. Der Vorsitzende der des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).

 

  1. Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.

 

  1. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)

 

 

 

Abstimmungsergebnis (geänderter Beschluss):

 

Zustimmung: 20

Ablehnung:    0

Enthaltung:    4 (Hintze) 

 

Ö 7  
Antrag der Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - SPD - CDU: Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz Teilung des Geltungsbereiches und Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0263  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung