Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ortsbeiräte, der mitberatenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen  

 
 
(Sonder-) Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 17:59
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0286 Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ortsbeiräte, der mitberatenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt   

Herr Borchert übergibt an seinen ersten Stellvertreter Herrn Olaf Berlin und verlässt den Beratungskreis. Es sind nun 6 Stimmberechtigte anwesend.

 

Herr Berlin begrüßt die anwesenden Gäste, Ausschussmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung. Er verliest den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort dem Hauptamtsleiter Herrn Lüthke.

 

Herr Lüthke schildert die Eilentscheidung des Bürgermeisters und dem Vorsitz der Gemeindevertretung, Herrn Uwe Liebehenschel zur Beschlussvorlage.

 

Frau Bierwirth möchte in Erfahrung bringen, wie das öffentliche Interesse der Bürger bewahrt werden kann.

 

Herr Lüthke führt ein Verfahrensbeispiel auf: Die Sitzungen finden weiterhin an einem genanntem Ort statt. Die Möglichkeit besteht für alle Mitglieder sowohl vor Ort, als auch per Video-Konferenz teilzunehmen.

Bei einer Videokonferenz-Teilnahme muss der Vorsitzende das Mitglied sehen können. Somit ist die technische Voraussetzung eine Videokamera am Endgerät, da die Abstimmung per Handzeichen erfolgt.

 

Bei der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern ist vorgesehen, dass ihnen mindestens akustische Inhalte zur Verfügung stehen.

In der Einwohnerbeteiligungssatzung ist vorgesehen, dass Fragen in der Regel schriftlich gestellt werden oder wenn es wenige Personen sind, die Teilnahme im Saal möglich bleibt.

 

Herr Bury betrachtet die Eilentscheidung und betont die Wichtigkeit, den Grundsatz der Kommunalverfassung zu bewahren.

Er spricht sich für die Kombination der Präsenzsitzungen und Videoteilnahme aus.
Er betont auch, den verfassungsrechtlich hochangesiedelten Ansatz des Prinzips, der Wahrung der Öffentlichkeit.

 

Herr Bury deutet auf einen Widerspruch im Betreff und Beschlusstext der Vorlage.

Er ist mit dem reduziertem Beschlusstext nicht einverstanden. Er möchte verdeutlichen, dass diese Entscheidung für alle Gremien gilt und nicht nur für die Gemeindevertretung.

Er bittet um eine Anpassung diesbezüglich.

 

Herr Krajewski möchte wissen, wie und in welcher Form die öffentliche Beteiligung an der Sitzung bewahrt wird.

 

Herr Lüthke klärt auf, dass sich für die Öffentlichkeit nichts ändert.

 

Bezugnehmend auf Herrn Bury schildert Herr Lüthke, dass im Rahmen der Eilentscheidung eine Öffnung für Ortsbeiräte, Ausschüsse und für den A1 geschaffen worden ist.

 

Frau Bohnebuck erkundigt sich, inwieweit die Fraktionen den Goldenen Löwen nutzen können, wenn nicht alle Mitglieder oder Sachkundigen Einwohner die Möglichkeit einer Videokonferenz haben.

 

Herr Lüthke bestätigt, bei freien Ressourcen den Goldenen Löwen nutzen zu können. Dies ist mit dem Bürgermeister abgestimmt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen bestehen, schließt Herr Berlin den Tagesordnungspunkt und eröffnet die Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz macht für alle kommunalen Gremien von der in § 4 der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, Präsenzsitzungen oder Videositzungen durchzuführen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen gemäß § 9 BbgKomNotV für die jeweilige Sitzungsform ist zu wahren.

 

  1. Der Vorsitzende des Gremiums entscheidet, welche Form im Einzelfall gewählt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BbgKomNotV). Die Öffentlichkeit ist über die jeweils in Anspruch genommene Sitzungsform zu informieren (§ 12 BbgKomNotV).

 

  1. Die Beschlüsse der Ziffern 1. bis 2. sind zeitlich bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV befristet.

 

  1. Die Eilentscheidung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters vom 15.01.2021 wird genehmigt. (§ 58 Satz 2 BbgKVerf)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1