Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ beschlossen. Ziel war die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche weitere Verdichtung des Gebietes (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Am 06. Dezember 2018 wurden durch die Beschlussfassung der Gemeindevertretung die Planungsziele konkretisiert. Gemäß den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlich vorhandenen Bebauung wurde das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential (Bereich 1), zentraler Versorgungsbereich (gemischte Baufläche und Gemeinbedarfsflächen Bereich 2) und Wohnbaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung (Bereich 3).
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, den zentralen Versorgungsbereich durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben, zu sichern und die weitere Entwicklung zu steuern.
Um die Planung für den Bereich 2 kurzfristig gemäß des fraktionsübergreifenden Antrages DIE LINKE/B90GRÜNE/UWG - CDU - SPD (BV-GV/2020-0252, beschlossen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.12.2020 mit Nr. BV-GV/2020-0233) und des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/UWG vom 01.12.2020 abschließen zu können, soll für diesen Bereich ein eigenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden (Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee - Bereich 2“). Der Bereich 2 beginnt am Lanker Weg (Flurstücke 507 (teilweise) der Flur 5, 2626 (teilweise) und 519 (teilweise) der Flur 6) und endet am Flurstück 913 der Flur 4 (vgl. Anlage 2 Geltungsbereich – Bereich 2). Die Planverfahren zu den verbleibenden Flächen (Bereich 1 und Bereich 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Das Verfahren für den Bereich 2 soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB (B-Pläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt. Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Umweltprüfung ist gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 eine vorgeschaltete Prüfung, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat (Vorprüfung des Einzelfalles). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalles zu beteiligen. Wird im Ergebnis festgestellt, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, ist keine Umweltprüfung erforderlich und das beschleunigte Verfahren zulässig.
Für den Bereich 2 sind erneut die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen.
Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Erforderlichkeit des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens.
Für den Bereich 2 sollen die Planungsziele wie folgt konkretisiert werden. Mit der Konkretisierung wird dem Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/ BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN/UWG (BV-GV/2020-0212) entsprochen.
Folgende Festsetzungen werden vorgeschlagen (vgl. Planzeichnung Anlage 3):
- GRZ 1 von 0,45 und GRZ 2 von 0,45; - im Bereich südlich des Ratshaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921- 925 der Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 der Flur 4 von Wandlitz.
Gesetzliche Grundlagen § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. Die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „L 100 Wandlitzsee“ in zwei Bereiche: a) Bereich 2 b) Bereiche 1 und 3 (vgl. Anlage 1);
2. die Fortführung des Verfahrens für den Bereich 2 (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB al Bebauungsplan „L 100 – Bereich 2“; Die Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes sind ebenfalls bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entbehrlich;
3. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen;
4. die Durchführung des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens;
5. die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich 2 wie folgt (vgl. Anlage 3): - GRZ 1 von 0,45 und GRZ 2 von 0,45; - im Bereich südlich des Ratshaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921- 925 der Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645 und 646 der Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 der Flur 4 von Wandlitz.
6. Es wird eine Arbeitsgruppe durch die Fraktionen gebildet, paritätisch besetzt, welche in Abstimmung mit dem Planer und der Verwaltung das weitere beschleunigte Verfahren überwacht.
7. Für die Bereiche 1 und 3 des Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" wird durch die Verwaltung für den nächsten Sitzungslauf ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet.
Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee (Anlage 1) Geltungsbereich Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee – Bereich 2 (Anlage 2) Entwurf Planzeichnung Bereich 2 (Anlage 3)
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