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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 10.08.2021 |
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Ob ST-17/2021 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2022 |
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BV-GV/2021-0383 |
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Ö 10 |
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Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des "Vier-Mensen-Konzeptes" in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0387 |
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Ö 11 |
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Umgestaltung Kreuzungsbereich und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2021-0391 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt - die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt - die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.
- Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
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09.11.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt - die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt - die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.
- Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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23.11.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Der Ortsbeirat Stolzenhagen empfiehlt der GV folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt - die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt - die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.
- Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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29.11.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag des Hauptausschusses: Die Gemeindevertretung beschließt - die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt - die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.
- Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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09.12.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt - die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt - die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.
- Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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Ö 12 |
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Entwurf Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz
-erneuter Abwägungsbeschluss- |
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BV-GV/2021-0380 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 10.08.2021 |
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