Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 19:38
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
Anlagen:
PA2021-0231
PA0312_Gestaltung Feuerwehrgerätehaus
PA3014_Parksitutaion Stolzenhagener Chaussee
PA0315_Informationsfluss Sperrungen
PA0311_Pflegezustand Siedlung West
PA0313_Projekt gegen Bienensterben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3     Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 10.08.2021  
Ob ST-17/2021  
Ö 5     Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6     Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7     Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8     Einwohnerfragestunde      
Ö 9     Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0383  
Ö 10     Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des "Vier-Mensen-Konzeptes" in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0387  
Ö 11     Umgestaltung Kreuzungsbereich und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0391  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

   
    09.11.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7 (Hr. Hintze) 

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    23.11.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Ortsbeirat Stolzenhagen empfiehlt der GV folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    29.11.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag des Hauptausschusses:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    09.12.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 23 (Hintze) 

Ablehnung:  0

Enthaltung:    1

 

Ö 12     Entwurf Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz -erneuter Abwägungsbeschluss-
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0380  
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 10.08.2021    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 2 PA2021-0231 (79 KB)    
Anlage 2 3 PA0312_Gestaltung Feuerwehrgerätehaus (73 KB)    
Anlage 3 4 PA3014_Parksitutaion Stolzenhagener Chaussee (75 KB)    
Anlage 4 5 PA0315_Informationsfluss Sperrungen (76 KB)    
Anlage 5 6 PA0311_Pflegezustand Siedlung West (74 KB)    
Anlage 6 7 PA0313_Projekt gegen Bienensterben (75 KB)