Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0380  

 
 
Betreff: Entwurf Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz
-erneuter Abwägungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
01.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke      
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
02.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
02.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen      
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
10.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.11.2021 
(Sonder-) Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zum FNP ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Tab. 1_TÖB_Entwurf Abwägungstabelle_2021_FNP Wandlitz
Lesefassung_Tab. 2_10.21_Abwägung-Bürger-Entwurf FNP Wandlitzfinalpdf
Tab. 3_OT_Übersicht_B1 bis 68
Tabelle 3_alle OT_Übersicht_B1 bis 69
Tabelle 3a_OT Klosterfelde
Tabelle 3a_OT Lanke
Tabelle 3a_OT Prenden
Tabelle 3a_OT Stolzenhagen
Tabelle 3a_OT Zerpenschleuse
Tabelle 3a_OT Wandlitz

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes fand in der Zeit vom 07.09.2020 bis 13.11.2020 statt. Die erneute Auslegung wurde aufgrund des Abwägungsbeschlusses BV-GV/2019-0562 notwendig, da hier eine Neuausweisung von zwei Schulstandorten (OT Schönwalde und Wandlitz) durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde und somit die Grundzüge der Planung berührt waren.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes ergab 22 Stellungnahmen.

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit belaufen sich auf 69.

Insgesamt gab es 285 Einzelhinweise.

Bis heute gehen Ergänzungen zu den Stellungnahmen ein und müssen zumindest geprüft und gewertet werden. Insbesondere besteht der Wunsch, i. B. aus der Öffentlichkeit, weitere Bauflächen darzustellen, aber auch Stellungnahmen zu den neuen Schulstandorten gingen ein.

 

Gemäß § 1 (4) des Baugesetzbuches ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung und somit der Landesplanung anzupassen: Seit Mai 2019 existiert ein neuer Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion BerlinBrandenburg (LEP-HR), der entsprechend zu beachten ist. Der vorhergehende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP-BB) hatte für die Gemeinde Wandlitz sehr restriktive Festsetzungen und die Gemeinde konnte aufgrund dessen sehr vielen Begehrlichkeiten zu Neuausweisungen von Bauflächen entgegenwirken.

r den Nord-Ost-Raum von Berlin und das Berliner Umland ergeben sich durch den  LEP-HR, insbesondere mit der neuen Achse nach Wandlitz, zusätzliche Entwicklungschancen. Diese ziehen aber auch Herausforderungen nach sich, denen auf kommunaler sowie sektoraler Ebene allein nicht zufriedenstellend begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund soll mit der Erarbeitung eines "Achsenentwicklungskonzeptes Pankow-Wandlitz" nunmehr in enger Abstimmung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, dem Stadtbezirk Pankow (Berlin), der Regionalen Planungsgemeinschaft, dem Landkreis Barnim, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Gemeinde Wandlitz, der Stadt Bernau und der Gemeinde Mühlenbecker Land die interkommunale Zusammenarbeit intensiv fortgeführt werden. Insbesondere sollen die Handlungsschwerpunkte Umweltverbund, Siedlungsachse als Perlenkette, lebendige Ortskerne, Schulentwicklung, Ausschöpfung vorhandener Gewerbeflächenpotenziale und vielfältige Wohnangebote thematisiert und abgestimmt werden. Ziel ist es, das Wachstum und die Siedlungsstrukturen so zu gestalten, dass die Belastungen für die Siedlungsachse, auch durch vorhandene und neu entstehende Verkehre, minimiert werden können.

 

Insofern schlägt die Verwaltung vor, dieses Konzept abzuwarten und derzeit außer redaktionellen, korrigierenden keine weiteren Änderungen als Ergebnis der Abwägung vorzunehmen, welche die Grundzüge der Planung tangieren und somit eine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung erforderlich machen. Insofern wurden auch die Abwägungsvorschläge entsprechend vorbereitet. Die Verwaltung empfiehlt insofern, eine Blockabstimmung vorzunehmen.

 

Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des abgestimmten  Achsenentwicklungskonzeptes und Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes zeitnah ein erstes/weiteres Änderungsverfahren einzuleiten. Vorrangiges Ziel muss jedoch momentan sein, erstmals einen wirksamen Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde Wandlitz zur Verfügung zu haben.

 

Hinweis zum weiteren Verfahren

 

Die beschlossenen Abwägungsergebnisse müssen zunächst dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur abschließenden Entscheidung zum landschaftsschutzrechtlichen Verfahren vorgelegt werden. Das Verfahren läuft bereits seit 2010 und wird mit jedem überarbeiteten Auslegungs-/Abwägungsstand neu angepasst. Ohne diese Entscheidung des MLUK kann der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan nicht wirksam gefasst werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung müssen die Unterlagen zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2005-0381   Gemeinsamer Flächennutzungsplan -Aufstellungsbeschluss-

BV-GV/2006-0462   Vergabe von Planungsleistungen für die Erarbeitung des   

                                 Gesamtflächennutzungsplanes  einschließlich Landschaftsplan

BV-GV/2009-0132   Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz

                                 (Gesamtflächennutzungsplan) Billigung des Vorentwurfes zur     

                                 landesplanerischen Anfrage, frühzeitigen Bürgerbeteiligung

BV-GV / 2010-0176 Änderung Vorentwurf Flächennutzungsplan Wandlitz, OT

                                 Klosterfelde

BV-GV / 2010-0258  Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz  

                                 (Gesamtflächennutzungsplan) Abwägung der Stellungnahmen 

                                 aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                 und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

BV-Ob /2013-0092   Änderung Gesamtflächennutzungsplan  r einen Teilbereich       

                                 der ehemaligen Brandenburgischen Motorenwerke

BV-GV/ 2014-0658  Auslegungsbeschluss

                                 Öffentliche Auslegung vom 6.10.10.11.14

BV-GV / 2015-0196  Entwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde 

                                 (Gesamtflächennutzungsplan) Abwägung der Stellungnahme

                                 aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der 

                                 Öffentlichkeitsbeteiligung

BV-GV/2016 -0312   Entwurf Flächennutzungsplan / Landschaftsplan

                                 erneuter Auslegungsbeschluss

BV-GV/2019-0562    erneuter Abwägungsbeschluss

BV-GV/2020-0123    Entwurf Flächennutzungsplan / Landschaftsplan

                                  erneuter Auslegungsbeschluss

 


Finanzielle Auswirkungen:     Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o. g. Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden und die zwingend notwendige landschaftsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Ministerium eingeholt wird.  


Anlagen:

 

Abwägungstabelle TöB (Stand Oktober 2021)

Abwägungstabellerger(Stand Oktober 2021)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab. 1_TÖB_Entwurf Abwägungstabelle_2021_FNP Wandlitz (703 KB)    
Anlage 2 2 Lesefassung_Tab. 2_10.21_Abwägung-Bürger-Entwurf FNP Wandlitzfinalpdf (2128 KB)    
Anlage 3 3 Tab. 3_OT_Übersicht_B1 bis 68 (105 KB)    
Anlage 4 4 Tabelle 3_alle OT_Übersicht_B1 bis 69 (742 KB)    
Anlage 5 5 Tabelle 3a_OT Klosterfelde (909 KB)    
Anlage 6 6 Tabelle 3a_OT Lanke (642 KB)    
Anlage 7 7 Tabelle 3a_OT Prenden (713 KB)    
Anlage 8 8 Tabelle 3a_OT Stolzenhagen (975 KB)    
Anlage 9 9 Tabelle 3a_OT Zerpenschleuse (659 KB)    
Anlage 10 10 Tabelle 3a_OT Wandlitz (1272 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   14.12.2021 09:47:08   Laura Hennig