Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes fand in der Zeit vom 07.09.2020 bis 13.11.2020 statt. Die erneute Auslegung wurde aufgrund des Abwägungsbeschlusses BV-GV/2019-0562 notwendig, da hier eine Neuausweisung von zwei Schulstandorten (OT Schönwalde und Wandlitz) durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde und somit die Grundzüge der Planung berührt waren. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes ergab 22 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit belaufen sich auf 69. Insgesamt gab es 285 Einzelhinweise. Bis heute gehen Ergänzungen zu den Stellungnahmen ein und müssen zumindest geprüft und gewertet werden. Insbesondere besteht der Wunsch, i. B. aus der Öffentlichkeit, weitere Bauflächen darzustellen, aber auch Stellungnahmen zu den neuen Schulstandorten gingen ein.
Gemäß § 1 (4) des Baugesetzbuches ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung und somit der Landesplanung anzupassen: Seit Mai 2019 existiert ein neuer Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin–Brandenburg (LEP-HR), der entsprechend zu beachten ist. Der vorhergehende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP-BB) hatte für die Gemeinde Wandlitz sehr restriktive Festsetzungen und die Gemeinde konnte aufgrund dessen sehr vielen Begehrlichkeiten zu Neuausweisungen von Bauflächen entgegenwirken. Für den Nord-Ost-Raum von Berlin und das Berliner Umland ergeben sich durch den LEP-HR, insbesondere mit der neuen Achse nach Wandlitz, zusätzliche Entwicklungschancen. Diese ziehen aber auch Herausforderungen nach sich, denen auf kommunaler sowie sektoraler Ebene allein nicht zufriedenstellend begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund soll mit der Erarbeitung eines "Achsenentwicklungskonzeptes Pankow-Wandlitz" nunmehr in enger Abstimmung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, dem Stadtbezirk Pankow (Berlin), der Regionalen Planungsgemeinschaft, dem Landkreis Barnim, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Gemeinde Wandlitz, der Stadt Bernau und der Gemeinde Mühlenbecker Land die interkommunale Zusammenarbeit intensiv fortgeführt werden. Insbesondere sollen die Handlungsschwerpunkte Umweltverbund, Siedlungsachse als Perlenkette, lebendige Ortskerne, Schulentwicklung, Ausschöpfung vorhandener Gewerbeflächenpotenziale und vielfältige Wohnangebote thematisiert und abgestimmt werden. Ziel ist es, das Wachstum und die Siedlungsstrukturen so zu gestalten, dass die Belastungen für die Siedlungsachse, auch durch vorhandene und neu entstehende Verkehre, minimiert werden können.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, dieses Konzept abzuwarten und derzeit außer redaktionellen, korrigierenden keine weiteren Änderungen als Ergebnis der Abwägung vorzunehmen, welche die Grundzüge der Planung tangieren und somit eine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung erforderlich machen. Insofern wurden auch die Abwägungsvorschläge entsprechend vorbereitet. Die Verwaltung empfiehlt insofern, eine Blockabstimmung vorzunehmen.
Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des abgestimmten Achsenentwicklungskonzeptes und Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes zeitnah ein erstes/weiteres Änderungsverfahren einzuleiten. Vorrangiges Ziel muss jedoch momentan sein, erstmals einen wirksamen Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde Wandlitz zur Verfügung zu haben.
Hinweis zum weiteren Verfahren
Die beschlossenen Abwägungsergebnisse müssen zunächst dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur abschließenden Entscheidung zum landschaftsschutzrechtlichen Verfahren vorgelegt werden. Das Verfahren läuft bereits seit 2010 und wird mit jedem überarbeiteten Auslegungs-/Abwägungsstand neu angepasst. Ohne diese Entscheidung des MLUK kann der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan nicht wirksam gefasst werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung müssen die Unterlagen zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie
BV-GV/2005-0381 Gemeinsamer Flächennutzungsplan -Aufstellungsbeschluss- BV-GV/2006-0462 Vergabe von Planungsleistungen für die Erarbeitung des Gesamtflächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan BV-GV/2009-0132 Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Billigung des Vorentwurfes zur landesplanerischen Anfrage, frühzeitigen Bürgerbeteiligung BV-GV / 2010-0176 Änderung Vorentwurf Flächennutzungsplan Wandlitz, OT Klosterfelde BV-GV / 2010-0258 Vorentwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung BV-Ob /2013-0092 Änderung Gesamtflächennutzungsplan für einen Teilbereich der ehemaligen Brandenburgischen Motorenwerke BV-GV/ 2014-0658 Auslegungsbeschluss Öffentliche Auslegung vom 6.10.–10.11.14 BV-GV / 2015-0196 Entwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde (Gesamtflächennutzungsplan) Abwägung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung BV-GV/2016 -0312 Entwurf Flächennutzungsplan / Landschaftsplan erneuter Auslegungsbeschluss BV-GV/2019-0562 erneuter Abwägungsbeschluss BV-GV/2020-0123 Entwurf Flächennutzungsplan / Landschaftsplan erneuter Auslegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o. g. Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden und die zwingend notwendige landschaftsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Ministerium eingeholt wird. Anlagen:
Abwägungstabelle TöB (Stand Oktober 2021) Abwägungstabelle Bürger(Stand Oktober 2021)
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