Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Auf Grund der derzeitigen sehr unübersichtlichen Verkehrsführung an der Kreuzung Dorfstraße / Liebenwalder Ende / Klosterfelder Straße / Feldstraße im Ortsteil Stolzenhagen soll die Kreuzung umgestaltet werden und zusätzlich eine sichere fußläufige Anbindung von der Straße Liebenwalder Ende an die Dorfstraße hergestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung wurde im Rahmen einer von Anwohnern eingereichten Petition zum Zustand der Straße „Liebenwalder Ende“ aufgefordert, die derzeit ausgeschilderte missverständliche Verkehrsführung in dem Knotenpunkt zu überprüfen und zu verändern. Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, dem Ortsbeirat und Anwohnern soll eine Umgestaltung des bituminös befestigten Knotenpunktes zu einer Kreisverkehrsanlage vorgenommen werden. Die Ausgestaltung der Anlage soll derart erfolgen, dass auch eine Umfahrt für LKW und Busse sichergestellt werden kann. Um eine sichere Gehweganbindung von der Straße Liebenwalder Ende an den Gehweg Dorfstraße herzustellen, soll im Übrigen der derzeit in der Straße Liebenwalder Ende in Höhe Haus-Nr. 4 endende Gehweg baulich verlängert werden. Diese Gehweganbindung dient auch der Schulwegsicherung.
Mit der Beschlussvorlage BV-A1/2019-0010 wurde die Vergabe der Planungsleistungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau an das Planungsbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH aus Wandlitz beschlossen.
Danach erfolgte die Erarbeitung der Vorplanung. In der Vorplanung wurden mögliche Varianten für die entsprechende Straßenraumgestaltung untersucht. Dem Ortsbeirat Stolzenhagen wurden zwei Ausbauvarianten vorgestellt und erläutert. Der Ortsbeirat favorisierte den Umbau der vorhandenen Kreuzungssituation in Form eines Kreisringes und sprach sich für die Herstellung der sichersten Variante der Gehwegführung, nördlich des Kreuzungsbereiches aus.
Des Weiteren wurden die Planungsunterlagen der Vorplanung im Juni 2021 den Anliegern im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt und über die Art und den Umfang des Bauvorhabens informiert.
Auf Basis der Absprachen mit dem Ortsbeirat und im Ergebnis der Beteiligung der Anwohner erfolgte die weiterführende Bearbeitung der Vorplanung und die Erstellung der vorliegenden Entwurfsplanung.
Der dieser Beschlussvorlage anliegende Lageplan (Anlage 1) berücksichtigt folgenden Umfang der Umgestaltung des Kreuzungspunktes: Der Ausbau des Kreuzungsbereiches soll entsprechend den Anforderungen aus den zu erwartenden Verkehrsbelastungen zu einem Kreisring mit einer eindeutigen Verkehrsführung und Beschilderung erfolgen. Der bauliche Aufwand beschränkt sich auf den Umbau der vorhandenen Verkehrsflächen zur Herstellung einer kreisrunden Fahrbahn der Breite von 4,50 m. Der Innenring wird durch eine zusätzliche Natursteinpflasterfläche der Breite von 2,50 m ergänzt, um die Befahrbarkeit durch Lastzüge und Sattelzüge sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge zu gewährleisten. Auf der vorhandenen Asphaltfläche werden Abmarkierungen zur Hervorhebung der Geometrie des Kreisringes vorgenommen.
Die vorhandenen Entwässerungsverhältnisse werden weitestgehend beibehalten. Die Seitenräume werden für die großflächige Versickerung des auf den befestigten Flächen anfallenden Oberflächenwassers hergerichtet. Dazu ist eine Profilierung der Grünflächen mit Anordnung von neuen Mulden und Rigolen erforderlich. Die restlichen Nebenbereiche verbleiben wie im Bestand. Der vorhandene Baum im Kreisinnenring soll erhalten bleiben. Im Kreisinnenring soll eine Hecke als Blendschutz gepflanzt werden.
Die Linienführung der angrenzenden Straßen wird im Wesentlichen beibehalten und orientiert sich am Bestand. An der Klosterfelder Straße muss auf der Nordseite aus fahrgeometrischer Sicht eine Aufweitung der Fahrbahn erfolgen, um den Begegnungsfall mit einem Lkw (landwirtschaftlicher Verkehr) uneingeschränkt im Kreuzungsbereich zu gewährleisten.
Zur sicheren Führung von Fußgängern ist ein separater Gehweg auf der nördlichen Seite der Straße Liebenwalder Ende mit einer Breite von 2,50 m fahrbahnbegleitend vorgesehen. Der Gehweg soll mit Betonsteinpflaster befestigt werden. Der Anschluss des Gehweges an den vorhandenen Gehweg in der Dorfstraße erfolgt über die Klosterfelder Straße. Hier wird eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel angeordnet. Diese wird als erhöhte Mittelinsel mit Bordeinfassungen ausgeführt, so dass diese nicht von Fahrzeugen überfahren werden kann. Des Weiteren soll eine Beleuchtungsanlage an dem neuen Gehwegabschnitt errichtet werden.
Die vorgesehene Umbaumaßnahme des Kreuzungspunktes stellt eine Verbesserung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts dar. Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden keine Anliegerbeiträge erhoben.
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Vorabstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde (SVB) hinsichtlich der Beschilderung und Markierung eines Kreisverkehrs mit den Verkehrszeichen Z205 (Vorfahrt gewähren) und Z215 (Kreisverkehr) vorgenommen. Nach der Vorlage des gemäß Absprache mit der SVB erarbeiteten Beschilderungs- und Markierungsplanes teilte diese mit, dass eine Ausschilderung eines „reinen“ Kreisverkehrs auf Grund der anliegenden Grundstückszufahrten aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Allerdings erklärte sie eine Ausschilderung als Kreisfahrbahn, also als eine „aneinandergereihte“ kreisförmige Einbahnstraße für genehmigungsfähig.
Die nunmehr vorabgestimmte Ausschilderung ist auf dem, dieser Beschlussvorlage beiliegenden, Markierungs- und Beschilderungsplan (Anlage 2) dargestellt. Sie soll demnach mit den Verkehrszeichen Z205 (Vorfahrt gewähren) und Z211-20 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) sowie mit einem auf allen Kreisarmen zusätzlich anzuordnenden Verkehrszeichen VZ 222-20 (Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei!) vorgenommen werden. Die Verkehrsführung wäre damit gemäß Aussage der SVB übersichtlich und die vorgeschriebene Fahrtrichtung eindeutig zu erkennen. Außerdem ist beabsichtigt, die Straße Liebenwalder Ende mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beschildern.
Im Übrigen berücksichtigt der anliegende Markierungs- und Beschilderungsplan die Straßenquerung der Klosterfelder Straße als Fußgängerüberweg zu markieren und entsprechend auszuschildern, um eine größtmögliche Sicherheit u.a. für die Schulkinder zu gewährleisten.
Die Festlegung der bauseits herzustellenden endgültigen Markierung und Beschilderung erfordert die Genehmigung der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim. Diese ist im Rahmen der Genehmigungsplanung einzuholen.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Der Lageplan und der Markierungs- und Beschilderungsplan sind zusätzlich für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Kreisfahrbahn und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung GZS) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
- Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m, mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster. - Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m. - Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße - Profilierung von Versickerungsflächen - Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt
Anlagen:
Lageplan (Anlage 1) Markierungs- und Beschilderungsplan (Anlage 2)
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