Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0391  

 
 
Betreff: Umgestaltung Kreuzungsbereich und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB22
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen      
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.11.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2 - Markierungs- und Beschilderungsplan

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Auf Grund der derzeitigen sehr unübersichtlichen Verkehrsführung an der Kreuzung Dorfstraße / Liebenwalder Ende / Klosterfelder Straße / Feldstraße im Ortsteil Stolzenhagen soll die Kreuzung umgestaltet werden und zutzlich eine sichere fußufige Anbindung von der Straße Liebenwalder Ende an die Dorfstraße hergestellt werden.

 

Die Gemeindeverwaltung wurde im Rahmen einer von Anwohnern eingereichten Petition zum Zustand der Straße „Liebenwalder Ende“ aufgefordert, die derzeit ausgeschilderte missverständliche Verkehrsführung in dem Knotenpunkt zu überprüfen und zu verändern. Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, dem Ortsbeirat und Anwohnern soll eine Umgestaltung des bituminös befestigten Knotenpunktes zu einer Kreisverkehrsanlage vorgenommen werden.

Die Ausgestaltung der Anlage soll derart erfolgen, dass auch eine Umfahrt für LKW und Busse sichergestellt werden kann.

Um eine sichere Gehweganbindung von der Straße Liebenwalder Ende an den Gehweg Dorfstraße herzustellen, soll im Übrigen der derzeit in der Straße Liebenwalder Ende in Höhe Haus-Nr. 4 endende Gehweg baulich verlängert werden. Diese Gehweganbindung dient auch der Schulwegsicherung.

 

Mit der Beschlussvorlage BV-A1/2019-0010 wurde die Vergabe der Planungsleistungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau an das Planungsbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH aus Wandlitz beschlossen.

 

Danach erfolgte die Erarbeitung der Vorplanung. In der Vorplanung wurden mögliche Varianten für die entsprechende Straßenraumgestaltung untersucht.

Dem Ortsbeirat Stolzenhagen wurden zwei Ausbauvarianten vorgestellt und erläutert.

Der Ortsbeirat favorisierte den Umbau der vorhandenen Kreuzungssituation in Form eines Kreisringes und sprach sich für die Herstellung der sichersten Variante der Gehwegführung, nördlich des Kreuzungsbereiches aus.

 

Des Weiteren wurden die Planungsunterlagen der Vorplanung im Juni 2021 den Anliegern im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt und über die Art und den Umfang des Bauvorhabens informiert.

 

Auf Basis der Absprachen mit dem Ortsbeirat und im Ergebnis der Beteiligung der Anwohner erfolgte die weiterführende Bearbeitung der Vorplanung und die Erstellung der vorliegenden Entwurfsplanung.

 

Der dieser Beschlussvorlage anliegende Lageplan (Anlage 1) berücksichtigt folgenden Umfang der Umgestaltung des Kreuzungspunktes:

Der Ausbau des Kreuzungsbereiches soll entsprechend den Anforderungen aus den zu erwartenden Verkehrsbelastungen zu einem Kreisring mit einer eindeutigen Verkehrsführung und Beschilderung erfolgen.

Der bauliche Aufwand beschränkt sich auf den Umbau der vorhandenen Verkehrsflächen zur Herstellung einer kreisrunden Fahrbahn der Breite von 4,50 m. Der Innenring wird durch eine zusätzliche Natursteinpflasterfläche der Breite von 2,50 m ergänzt, um die Befahrbarkeit durch Lastzüge und Sattelzüge sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge zu gewährleisten. Auf der vorhandenen Asphaltfläche werden Abmarkierungen zur Hervorhebung der Geometrie des Kreisringes vorgenommen.

 

Die vorhandenen Entwässerungsverhältnisse werden weitestgehend beibehalten. Die Seitenräume werden für die großflächige Versickerung des auf den befestigten Flächen anfallenden Oberflächenwassers hergerichtet. Dazu ist eine Profilierung der Grünflächen mit Anordnung von neuen Mulden und Rigolen erforderlich.

Die restlichen Nebenbereiche verbleiben wie im Bestand.

Der vorhandene Baum im Kreisinnenring soll erhalten bleiben. Im Kreisinnenring soll eine Hecke als Blendschutz gepflanzt werden.

 

Die Linienführung der angrenzenden Straßen wird im Wesentlichen beibehalten und orientiert sich am Bestand. An der Klosterfelder Straße muss auf der Nordseite aus fahrgeometrischer Sicht eine Aufweitung der Fahrbahn erfolgen, um den Begegnungsfall mit einem Lkw (landwirtschaftlicher Verkehr) uneingeschränkt im Kreuzungsbereich zu gewährleisten.

 

Zur sicheren Führung von Fußngern ist ein separater Gehweg auf der nördlichen Seite der Straße Liebenwalder Ende mit einer Breite von 2,50 m fahrbahnbegleitend vorgesehen. Der Gehweg soll mit Betonsteinpflaster befestigt werden.

Der Anschluss des Gehweges an den vorhandenen Gehweg in der Dorfstraße erfolgt über die Klosterfelder Straße. Hier wird eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel angeordnet. Diese wird als erhöhte Mittelinsel mit Bordeinfassungen ausgeführt, so dass diese nicht von Fahrzeugen überfahren werden kann.

Des Weiteren soll eine Beleuchtungsanlage an dem neuen Gehwegabschnitt errichtet werden.

 

 

Die vorgesehene Umbaumaßnahme des Kreuzungspunktes stellt eine Verbesserung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts dar.

Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden keine Anliegerbeiträge erhoben.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Vorabstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde (SVB) hinsichtlich der Beschilderung und Markierung eines Kreisverkehrs mit den Verkehrszeichen Z205 (Vorfahrt gewähren) und Z215 (Kreisverkehr) vorgenommen. 

Nach der Vorlage des gemäß Absprache mit der SVB erarbeiteten Beschilderungs- und Markierungsplanes teilte diese mit, dass eine Ausschilderung eines „reinen“ Kreisverkehrs auf Grund der anliegenden Grundstückszufahrten aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Allerdings erklärte sie eine Ausschilderung als Kreisfahrbahn, also als eine „aneinandergereihte“ kreisförmige Einbahnstraße r genehmigungsfähig.

 

Die nunmehr vorabgestimmte Ausschilderung ist auf dem, dieser Beschlussvorlage beiliegenden, Markierungs- und Beschilderungsplan (Anlage 2) dargestellt.

Sie soll demnach mit den Verkehrszeichen Z205 (Vorfahrt gewähren) und Z211-20 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) sowie mit einem auf allen Kreisarmen zusätzlich anzuordnenden Verkehrszeichen VZ 222-20 (Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei!) vorgenommen werden.

Die Verkehrsführung wäre damit gemäß Aussage der SVB übersichtlich und die vorgeschriebene Fahrtrichtung eindeutig zu erkennen.

Außerdem ist beabsichtigt, die Straße Liebenwalder Ende mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beschildern.

 

Im Übrigen berücksichtigt der anliegende Markierungs- und Beschilderungsplan die Straßenquerung der Klosterfelder Straße als Fußngerüberweg zu markieren und entsprechend auszuschildern, um eine größtmögliche Sicherheit u.a.r die Schulkinder zu gewährleisten.

 

Die Festlegung der bauseits herzustellenden endgültigen Markierung und Beschilderung erfordert die Genehmigung der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim. Diese ist im Rahmen der Genehmigungsplanung einzuholen.

 

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.

Der Lageplan und der Markierungs- und Beschilderungsplan sind zusätzlich r die Mitglieder der

Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Kreisfahrbahn und Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße, OT Stolzenhagen“ einzusehen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung GZS)

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

185.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

6.167,00

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100.785200

5410007010

15.000,00

 

2020

 

 

70.000,00

 

2021

 

 

50.000,00

 

Entwurf HHPL

2022

 

 

30.000,00*

*weitere 20.000 €ssen im 2. Entwurf des HHPL 2022 aufgenommen werden.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches und den Gehwegbau Liebenwalder Ende / Dorfstraße im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:

-          Herstellung einer Kreisfahrbahn mit einem Radius von 14,50 m,

mit einem Außenring in Asphaltbauweise und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m, sowie einem zusätzlichen Innenring mit einer Breite von 2,50 m aus Naturgroßsteinpflaster.

-          Herstellung eines nördlichen Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,50 m.

-          Herstellung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel in der Klosterfelder Straße

-          Profilierung von Versickerungsflächen

-          Errichtung einer ergänzenden Beleuchtungsanlage für den neuen Gehwegabschnitt

 

  1. die Einreichung des beiliegenden Markierungs- und Beschilderungsplanes bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zur Genehmigung.

 

  1. Die Umbaumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 


Anlagen:

 

Lageplan  (Anlage 1)

Markierungs- und Beschilderungsplan (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Lageplan (258 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Markierungs- und Beschilderungsplan (461 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.10.2021 13:18:32   Laura Hennig