Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS)einschließlich der Gebührentabelle.
18.09.2017 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS)einschließlich der Gebührentabelle.
Abstimmungsergebnis:
Folgende Punkte wurden zur Abstimmung gestellt:
Prozentuale Berücksichtigung der weiteren unterhaltsberechtigten Kinder
1. Kind 100%
2. Kind 90 %
3. Kind 80 % u.s.w.4 ja
Streik- prüfen den Einzelfall4 ja
Bei Selbständigen auf Nachweis- Erhöhung auf 35 %4 ja
Alte Regelung % Anteil beibehalten3 ja 1 Enth
Befristete Verträge bei Kindern aus anderen Gemeinden4 ja
Elterngeld- 375 € berücksichtigen sowie den Geschwisterbonus von 10% 4 ja
§ 3 ,Abs. 5 weitere unterhaltsberechtigte Kinder 4 ja
Anlage bis unter drei Jahren neue Vorschlag der Verwaltung4 ja
05.10.2017 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS)einschließlich der Gebührentabelle.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:
Enthaltung:
12.10.2017 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS)einschließlich der Gebührentabelle.