Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die z. Zt. gültige Satzung wurde am 29.03.2007 beschlossen.
Innerhalb der letzten 10 Jahre gab es diverse Veränderungen in den gesetzlichen Grundlagen die unmittelbare Auswirkungen auf die Satzung der Gemeinde Wandlitz zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuungsangebote sowie den damit verbundenen Gebühren haben. Zudem gab es im Land Brandenburg Urteile zur Regelung der Versorgung mit Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen, die ebenfalls Folgen für die Handhabung und die Gebühren der Mittagsversorgung hatten.
Der Landkreis Barnim hat in Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben eine Prüfung aller Träger von Kindertageseinrichtungen in seiner Zuständigkeit veranlasst. Schwerpunkte der Prüfung waren neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u.a. folgende Regelungen:
1) Elternbeiträge / Gebührenkalkulation 2) Sozialverträglichkeit/ Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Kinder 3) Essensversorgung
Aus oben genannten Gründen musste die Gebührensatzung den aktuellen rechtlichen Bedingungen angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit wurden die Hinweise zur Praxistauglichkeit aus der Kita-Verwaltung sowie den Kindertageseinrichtungen zur Handhabung der Satzung ebenfalls in die Überarbeitung einbezogen. Dies betraf unter anderem die Regelung der Ferienbetreuung/ Gastkindregelung sowie die Schließung der Einrichtungen über die Weihnachtsfeiertage und für Fortbildungszwecke.
In der vorliegenden Satzung wird die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten in Kindertagesstätten der Gemeinde Wandlitz geregelt. Die im Satzungstext vorgenommenen Änderungen sind in der Anlage „Vergleich alte und neue Satzung“ dargestellt.
Zur Erarbeitung der neuen Gebührensatzung wurden die tatsächlich entstandenen Kosten in den kommunalen Kindertagesstätten auf der Datenbasis der Betriebskostenabrechnung 2015 kalkuliert (siehe Anlage Kalkulation). In diesen Kosten muss zukünftig die gesetzlich geforderte Vollverpflegung inklusive den Dienstleistungen berücksichtigt werden. Diese Kosten sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen und können nicht wie das Mittagessen in Höhe der häuslichen Ersparnis auf die Eltern übertragen werden. Die Umstellung auf eine Vollverpflegung in allen kommunalen Einrichtungen ist noch nicht vollumfänglich abgeschlossen. Eine erneute Gebührenkalkulation erscheint in 2019 als sinnvoll.
Die in der Gesamtkalkulation ausgewiesenen Kosten könnten als Höchstbetrag festgelegt werden. Der Höchstbetrag darf die bei der Gemeinde verbleibenden Kosten nicht überschreiten.
Höchstbeiträge neu Höchstbeiträge alt möglicher Höchstbetrag Krippe 230,00 € 230,00 € 300,69 € Kindergarten 140,00 € 130,00 € 169,79 € Hort 80,00 € 80,00 € 86,48 €
Von einer Umlage der möglichen Kosten auf die Eltern wurde abgesehen.
Durch die Änderung der Gebührentabelle kommt es scheinbar im Kindergarten trotz der Erhöhung des Höchstbetrages um 10 € und im Hort zu einer finanziellen Entlastung der Eltern. Diese wird durch die prozentuale Staffelung der Betreuungszeiten (siehe Satzung) ausgeglichen. Insgesamt kommt es zu einem leichten Anstieg der Einnahmen. So wird sich der durchschnittliche Elternbeitrag voraussichtlich von 71,78 € auf ca. 77,46 € entwickeln, vorbehaltlich der zurzeit vereinbarten Betreuungszeiten. Diese Mehreinnahmen sind in Relation zu der Anzahl der zu betreuenden Kinder zu betrachten. Insbesondere im Krippenbereich und im Hort wurden innerhalb der Gemeinde durch Ausnahmegenehmigungen zusätzliche Kapazitäten geschaffen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 3, 28 Abs.2 Nr.9 Brandenburgische Kommunalverfassung § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 12, 16 Kita Gesetz Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja in der Sachdarstellung
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS) einschließlich der Gebührentabelle.
Anlagen: Anlage 1 Kita- Satzung der Gemeinde Wandlitz Anlage 2 Gebührentabelle zur KitaS Anlage 3 Vergleich alte und neue Satzung Anlage 4 Vergleich alte und neue Gebühren Anlage 5 Entwicklung des Zuschusses der Gemeinde Wandlitz 2006-2016 Anlage 6 Kostenkalkulation Basis Betriebskosten 2015 und 2016
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